Meinungsbußgeld: Die bestraften Grundrechte – Hochverrat in Stuttgart

“Herr Schreiweis
Eichstrasse 7
70173 Stuttgart

ArtemisNews (Name geändert)

Stuttgart, den 8.4.2022

Buchungszeichen 505.81159214.0

Sehr geehrter Herr Schreiweis,

Am 1. März drohten Sie mir mit Erzwingungshaft, falls ich einen geforderten Geldbetrag wegen eines falsch gemachten Bußgeldbescheides nicht bezahlen würde. Zuvor hatte Frau Carrozzo angekündigt, die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Gerichtsverfahren einleiten zu lassen. Dies ist nicht geschehen. Ich hoffte auf ein faires Verfahren, indem ordentliche Beweise gegen mich vorgelegt werden und nicht nur willkürlich aus Hass gegebene Bußgelder bei mir mit Polizeilicher Haftandrohung zwangseingetrieben werden, ohne dass ich mich vor einem Richter verteidigen darf. 

Ich fordere von Ihnen ein ordentliches Beweisverfahren vor einer Justiz oder der Vollstreckungsbescheid war nicht rechtmäßig und zum Zwecke der Bereicherung der Stadtkasse bei mir eingegangen. Daher fordere ich mein Geld zurück. 

Sie sind gesetzlich verpflichtet eine Strafe nur dann zu verhängen, wenn auch Beweise für eine Tat vorliegen. Dies ist hier nicht der Fall. Es gilt der Rechtsgrundsatz, dass ich als Angeklagte unschuldig bin, bis meine Schuld bewiesen ist. Darum dürfen Sie hier keine Bußgelder für unbewiesene Behauptungen vollstrecken. 

Mit extremer und beleidigender Überheblichkeit erdreistet sich die Polizeistreife mir ein Bußgeld für eine Audiodatei zu geben, die an einem Montag Nachmittag um 12.40 Uhr in Zimmerlautstärke bei mir in der Wohnung lief und dabei haben sie noch dabei begonnen meine Wohnungstüre ein zuschlagen und dabei massive Schäden an der Türe zurück gelassen. Die Streife bestand wohl aus den Zeugen PKA Foran und PHMin Z Reinwald. 

Hiermit widerspreche ich nochmals in aller Ausführlichkeit dem Bußgeldbescheid wegen Immissionschutz. 5.2073.100017.8

Die Beschreibung der angeblichen Tat im Bußgeldbescheid ist gänzlich falsch.

In Ihrem Schreiben vom 8.4.2021 behaupteten Sie, ich hätte am Sonntag, den 21.2.2021 bis Dienstag, den 23.2.2021 um 21.15 Propagandamaterial stundenlang abgespielt. 

  1. Lärm definiert sich durch Lautstärke, nicht durch die vom Grundgesetz definierte Meinungsfreiheit. Die der Meinung von Nachbarn und Polizei möglicherweise nicht passende. Meinungsäußerung wurde von der Polizei gewaltsam mit versuchtem Türeinsychlagen unterbrochen und zwar am Montag, den 22.2.2021 um 12.40 Uhr, als es Mittag war und nicht Sonntag und daher ein Lärm sogar zulässig gewesen wäre, wenn es besonders laut gewesen wäre, In diesem Fall ärgerten sich Nachbarn jedoch nur, dass sie mich überhaupt hörten, nein, sie freuten sich, da sie ein Stalking gegen mich veranstalten und alles, was sie von meinem Leven wahrnehmen von der Polizei wie ein Verbrechen verfolgen lassen, die mit ihnen unter einer Decke steckt. Aus einer Zimmerlautstärke wird auf einmal ein verbotener Lärm sitlisiert, den Sie aber nicht beweisen können. Es ist nur eine verleumderische Aussage der Polizei und der Nachbarn. 
  2. Die Polizei selbst war am Sonntag den 21.2.2021 nicht als Zeugen zugegen, noch hat es überhaupt eine Audiodatei bei mir gegeben da ich nicht einmal zu Hause war. Dass Sie hierfür Bußgeld wollen liegt daran, dass Sie bei mich hierbei um  Geld betrügen, ohne dass Sie Beweise haben und nur weil am Sonntag höhere Bußgelder verlangt werden können und nur, weil der Lärm am Montag sowieso nicht lautgewesen ist, sondern nur ein leises Geräusch. Die Nachbarn holen die Polizei ständig, um Terror gegen mich zu verüben, da sie mich aus dem Haus vertreiben wollen. Sie verbreiten überall üble Nachrede über mich und Hass. Der Hass zeigt sich dann in dem Begriff: „Propaganda- Lärm“ Eine Inhaltliche Diskussion über bei mir in der Wohnung abgespielten Lärm darf nicht Teil eines Bußgeldes sein, sondern nur Lärm in Form von Dezibel. Die Polizei bestraft mich für Ansichten, die für mich unter dem Schutz des Grundgesetztes stehen. Ich zeige daher nochmals die Streife wegen Hochverrats gegen das Grundgesetz an. 
  3. Die Lügnerischen und verleumderischen Aussagen der Polizeistreife sind in feinster Weise beweiskräftig für dafür, dass am Sonntag, den 21.2.2021 überhaupt Lärm gewesen ist und zwar, weil an diesem Tag gar kein Polizeieinsatz in unserem Haus gewesen ist. 
  4. Am Montag um 12.40 ist das Abspielen von welcher Datei auch immer es sei, innerhalb der Wohnung und in Zimmerlautstärke absolut legal und nicht als Lärm oder Immission zu bezeichnen oder zu bestrafen. 
  5. Nochmals in aller Deutlichkeit: Am Sonntag lief gar keine Audiodatei und auch keine Polizei war hier, um dies zu bezeugen, also ist dafür auch kein Bußgeld fällig. Ihnen liegen keine Beweise vor, sie erpressen nur Geld von mir für Sonntage, da Sie sich hier bereichern. 
  6. Am Montag, den 22.2.2021 um 12.40 Uhr war es nicht laut, aber die Polizei machte Lärm, indem sie meine Türe angebrochen hatte und mich mit Terror überzog. Es ist nicht verboten ein Fenster zu öffnen. Keine Baustelle hätte so eine Bestrafung bekommen und so verstoßen Sie absolut gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Menschen mit einer anderen politischen Weltanschauung, indem sie das beleidigende Wort „Propaganda – Lärm“ verwenden. Das Verwenden des Wortes beweist eine Poltische Diskriminierung und eine Wertung von Inhalten und nicht von Lautstärken. Dies ist ein nicht zulässiger Bruch des Art 5 Grundgesetz.
  7. Am Dienstag, den 23.2.2021 um 22.30 kamen die Beamten wieder bei sehr leiser Audiodatei in meiner Wohnung, weil ich zuvor von der Nachbarin Heike Hauschke wegen meines Familienlebens an meiner Wohnungstüre ausgefragt wurde. Nachdem die unverschämte Frau keine Antwort erhielt, rief sie die Polizei, um mein Privatleben als „Geisteskrankheit“ zu verleumden und für die männlichen Nachbarn ein öffneten meiner Türe für sie zu erzwingen, indem ich mit Polizeieinsätzen terrorisiert werde.  Da ich sogar schon am schlafen war waren bei mir höchstens sehr leise Töne zu hören. Widerum ist der Beweis, den Sie gegen mich haben die Verleumdung der Polizei und der Nachbarin und kein Audiobeweis oder eine Lärmpegelmessung liegen hier vor, sondern nur Verleumdung in der Absicht sich betrügerisch zu bereichern. 
  8. AM 23.2.2021, um 21.15 war keine Polizei bei mir im Einsatz, sondern Heike Hauschke schrie vor meiner Türe herum. 
  9. In Ihrem eigenen Schreiben steht, dass die Polizei erstmals am 23.1.2012 um 11.30 eingetroffen ist. Dieses Datum ist in Ihrem Schreiben nicht nur falsch sondern es bezeugt, dass Sie lügen. Es beweist, dass kein Polizeieinsatz am 21.2. und am 22.2. von Ihnen selbst angegeben wird und daher nicht einmal die lügenden Polizeistreife als falsche Zeugen auftreten könnten, um dieses Bußgeld bei mir zu stehlen in Form von Amtsmissbrauch mit der Waffe mir gegenüber und der angedrohten Haftstrafe, die Sie in ihrem Vollstreckungsbescheid anwenden. Dies ist in extremsten Maße unseriös und nicht nachweisbar. Ihre Beweise sind Hörensagen und üble Nachrede, ihre Beweisführung ist in sich selbst unlogisch und Ihre Aussagen total falsch und wegen der Inhalte der Audiodatei voreingenommen. 
  10. Ich fordere eine ordentliche Beweisführung über das Hören von Lärm und auch für diese gesamte Zeitspanne und  zwar müssen Sie beweisen, dass es extrem laut war und nicht, dass Sie mich hassen indem sie meine Inhalte als „Propaganda“ verhetzten. 

Bitte überweisen Sie mir das Geld für das falsch gemachte Bußgeld zurück oder geben Sie mir die Gerechtigkeit eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, indem Sie mich dafür anklagen lassen. Ansonsten ist das Bußgeld illegal erpresst worden. 

Überweisen Sie den Betrag innerhalb von 7 Tagen an mein Konto zurück. 

ArtemisNews (Name geändert)

Bankverbindung

Rückforderungen für falsches Bußgeld für Immissionschutz: im Wert für 78,50 €.  Aktenzeichen 5.2073.100017.8

In tiefster Verachtung für die als Räuber und Erpresser auftretende unseriöse verleumderische diebische Polizei und das ebenso betrügerische Amt für öffentliche Ordnung wie Sie unsere Verfassung und die Bürgerinnen in dieser Stadt verhöhnen und zum Opfer von Polizeigewalt machen. 

ArtemisNews (Name geändert)”