Anzeige gegen die Polizei Stuttgart

Noch in der Überarbeitung, aber schon öffentlich: 

Anzeige wegen Betrugs § 263  Strafgesetzbuch (StGB). 
Einbruch § 244 

Anzeige gegen 
Das Amt für öffentliche Ordnung. 
Bearbeiterin Frau Carrozzo, Gaisburgstrasse 4, 70182 Stuttgart. 


Und 

Polizeibeamte: PKA Foran und PHMin Reinwald, beide Polizeirevier 5, Ostendstrasse 88, 70188 Stuttgart.
Jannik Bruder, Staibenäcker 15. 

Anlage 1: Bußgeldbescheid Aktenzeichen : OWI-AZ 135/2021/3
Anlage 2: Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Felice Civale
Anlage 3: Anzeige wegen Verleumdung gegen Felice Civale (Aktenzeichen 134 Js 38075/22) 
Anlage 4: Film: Polizeibeamtin schlägt mit Hammer und Brecheisen gegen mein Türschloss
Anlage 5: Foto von Spuren vom Brecheisen an der Türe 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich wurde von den genannten Personen um Geld betrogen und zwar um den Betrag von 78,50 €. Dies geschah mit falschen Angaben auf einem Bußgeldbescheid, den ich in Anlage 1 beifüge. Dieser Betrug wurde von mir bereits bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart angezeigt. Diese deckt jedoch den Betrug durch die Stuttgarter Polizei, um sie zu schützten. Das Aktenzeichen ist 7Js 42323/21. Die Staatsanwältin ist Frau Bühler- Saam. Sie vertuscht zum wiederholten Male Verbrechen, die ich anzeige. Darunter auch ein versuchter Einbruch in meiner Wohnung. Ich werde das in einer gesonderten Anzeige nochmals angeben. 

Ich bitte sie den Fall mit dem Bußgeld noch einmal zu überprüfen. 

Folgende Sachverhalte sind falsch. 

In Punkt 1 Sachverhalt steht: Ich hätte vom Zeitraum von Sonntag, 21.2.2021 bis Dienstag 23.2.2021 21.15 Uhr „Propaganda Material“ stundenlang abgespielt. 

Dies ist absolut falsch. Ich war am Sonntag, den 21.2.2021 gar nicht zu Hause und habe auch keine „Propaganda“ abgespielt. 

Das Wort „Propagenda-Material“ ist unzulässig, da ich hier von der Polizei sehr aggressiv behandelt werde, wird meine freie Meinungsäußerung durch die Polizeistation Stuttgart 5 gemobbt, indem ich ständig falsche Anzeigen bekomme, die sie zusammen mit meinen Nachbarn organisieren. 

Die Polizei gibt auf dem Bußgeldbescheid selbst zu, dass sie an diesem Tag bei mir im Wohnhaus gar nicht erschienen ist und daher auch gar kein Abspielen von „Propaganda Material“ gehört haben kann, also als Zeugen ausfällt. 

Der auf dem Bußgeldbescheid genannte Zeuge Janine Bruder ist mir nicht bekannt, er wohnt in der selben Strasse und nicht im selben Haus. 

An diesem Sonntag, war also keine Polizei bei uns im Haus, hier wird Bußgeld verlangt, weil das Bußgeld für „Lärmimmissionen“ dadurch im Preis für mich zum Nachteil erhöht wird. Das ist der erste Betrug in diesem Fall. 

Weiterhin falsch ist es, dass ich überhaupt „Lärm“ gemacht haben soll, der die Nachbarschaft belästigt. Die Nachbarschaft hat sich in Hauseigentümerversammlungen zusammen getan, um mir zu schaden. Sie verleumden mich jetzt bei der Polizei abwechselnd in regelmäßigen Abständen. (Anlage 2 und Anlage 3) 

Die Polizei erschien bei mir am Montag 22.2.2021 um 12.30 Uhr . Es lief in Zimmerlautstärke eine Audiodatei und wegen dieser erschien die Polizei bei mir erstmals und sehr wahrscheinlich aufgrund einer Anzeige durch Felice Civale, mir wurde dies nicht genannt. Um diese Uhrzeit wäre sogar der Einsatz einer sehr lauten Kreissäge nicht als Lärmbelästigung strafbar gewesen. 

Die weibliche Polizeibeamtin, wahrscheinlich Frau PHMin Z. Reinwald begann ohne große Vorwarnung mit einem Hammer gegen ein Brecheisen gegen mein Türschloss. (Beweisvideo Anlage 4) Ich zeigte auch dies wegen versuchten Einbruchs bei der Staatsanwaltschaft an. Wiederum deckt Staatsanwältin Bühler-Saam den versuchten Einbruch. Aktenzeichen 7UJs 2308/21. 

Die Polizei und die Nachbarn haben sich abgesprochen, mir etwas „rein zu drücken“ , da ich eine kritische Website habe und in der Opposition zu Angela Merkel war. Sie haben mich mit Verleumdungen überhäuft, ich sei geisteskrank und auch darum holten sie bei jedem kleinen Ton aus meiner Wohnung in diesem Fall die Polizei. 

Die weibliche Polizistin ist auf dem Video zu sehen, wie sie meine Türe beschädigt. Sie hat die Türe so vor präpariert, dass sie mit einem leichten Schlag dagegen später am 13.6.2021 um 1925 brach, als jemand plötzlich dagegen schlug. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Polizei Stuttgart 5 leugnet, dass es überhaupt einen Einbruch gab, obwohl eine Polizeistreife Zeugen der Einbruchs ist und ich Beweisvideos vom Einbruch und von dem Gespräch mit der Polizeistreife zur Staatsanwaltschaft Stuttgart gesendet habe. Aktenzeichen 24 Zs 1584/21. 

Der Bußgeldbescheid vertuscht den Einbruchversuch am 22.2.2021 Es wird unter Punkt 1 behauptet, die Polizei wäre erstmals am 23.2.2012 eingetroffen. Ich soll jedoch für den Sonntag, den 21.2.2021 einen Nachtzuschlag und einen Sonntagszuschlag Bußgeld bezahlen und dies, obwohl ja gar keine Polizei da war. Dies ist Betrug, da hier ein höheres Bußgeld erschlichen wird. 

Auf dem Bußgeldbescheid wird der Zahlendreher 2012 absichtlich verwendet, um von meiner Argumentation ab zu lenken, dass es der 22.2. und nicht der 23.2. gewesen ist, als die Polizei da war. Und zwar im Jahr 2021. 

Der Einbruchversuch am 22.2.2021 wird somit verschleiert, da die Polizei hier nicht mehr schreibt, dass sie überhaupt vor meiner Türe stand. 

Am 23.2.2021 erschien die Polizei wieder um 22.30 Uhr. In dem Bußgeldbescheid steht, sie wäre um 21.15 Uhr da gewesen. Tatsache ist, dass meine Nachbarin Heike Hauschke um 21.15 Uhr bei mir vor der Türe stand und klingelte und mich belästigte. 

Um 22.30 Uhr war es bei mir ruhig und keinerlei Lärm. Ich wollte schon schlafen. Die Polizei drückte ständig die Klingel und rüttelte an der Türe. Ich vermute, dass sie versuchte die Türe, die ja schon für ein leichtes Aufbrechen vor präpariert war, damit aufzubrechen.

Im Rahmen der Anhörung habe ich diesen Sachverhalt ebenso erklärt und Widerspruch geleistet. 

Mein Widerspruch wird nicht respektiert, obwohl es heißen müsste, im Zweifel für die Angeklagte. Immerhin bezeugt die Polizei ja selbst nicht einmal, dass sie im Haus anwesend war und zwar nicht am 21.2.2021, noch am 22.2.2021. Hierin liegt wieder der Betrug und es wird vertuscht, welche Polizeistreife die Türe mit dem Brecheisen beschädigt hatte. 

Es wird nicht respektiert, dass ich keinerlei Lärm in Form von hoher Lautstärke gemacht habe, sondern es wird eine Verfolgung meiner politischen Meinung vorgenommen, die sich in der Verwendung des Begriffs: „Propaganda Material“ oder „Propaganda- Lärm“ zeigt. 

Ich wurde so um Geld betrogen und meine Türe ist so stark beschädigt worden, dass sie am 13.6.2021 von irgend jemandem mit einem harten Schlag dagegen eingebrochen werden konnte. 

Beweise finden Sie in den Anlagen. “