Anzeige Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige hiermit an, dass ich in Stuttgart von Richter Steiger, Landgericht für ein Betreuungsgericht ans Amtsgericht Stuttgart §22a FamG weiter verwiesen würde.  

Ich möchte dies als Verbrechen gegen meine Menschlichkeit und Menschenwürde anzeigen.  

In der Vergangenheit habe ich bereits Völkermord gegen die Polizei Stuttgart angezeigt, die 2021 Vorfälle vortäuschte, die ein Nachbar, Felice C*** inszenierte und der mit der Polizei zusammen vortäuschte, es gäbe einen Vorfall mit „psychisch auffälliger Person“.  

Diese Vorfälle bestanden nur daraus, dass ich von dem Mann, Felice C*** belästigt wurde und die Polizei und er sich über ich als ledige Frau lustig machten, sowie dass sie mich wegen meinem Blog ArtemisNews verfolgten und aus von mir verfassten Texten und Flugblättern eine „Psychose“ stilisierten, anstatt mein Menschenrecht und verfassungsgemäßes Grundrecht auf Pressefreiheit zu respektieren.  

Das Ziel war die Zwangseinweisung wegen oppositioneller Meinung zur Merkelregierung und als Haftstrafe als Ersatz für Bestrafung mit Haftstrafen für Journalismus.  

Die Verfolgung geht hier weiter, wo Richter Steiger ein Verfahren wegen Rechnungen an das Amtsgericht weiter reicht. Diese Rechnungen wurden meinen Eltern von meinen Nachbarn gestellt. Mein Eltern als Vermieter sollten die Hausmeisterrechnungen bezahlen. Der Hausmeister hat Presse in Form von Flugblättern und Schildern für viel Geld entfernt und einige andere falsche Rechnungen hinzu gefügt und von uns, meinen

Eltern und mir eingefordert. Dabei hat der Hausmeister die Flugblätter aus dem Treppenhaus und Schilder entwendet. Das Aufhängen von Schildern und Flugblättern ist mein Menschenrecht und nicht strafbar. Auch das Anmalen der Hauswand gilt als nichtstrafbare Handlung.  

Hier soll eine Ersatzbestrafung durch Sklaverei, Verschwindenlassen, Folter und Zwangsbehandlung  gegen mich erwirkt werden, also eine Bestrafung für Pressefreiheit in Form von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die der Staat in Form von Richter Steiger gegen mich beantragt und hofft begehen zu dürfen. Dabei handelt es sich um Bestrafung von Regierungskritik auf diesen Flugblättern, über die Hintertür.  

Eine „Betreuung“ von mir als Person ist Sklaverei, Menschenhandel von mir als Frau und seelische, wie körperlich Grausamkeit.  

Es soll Raub an meinem gesamten Eigentum und Vermögen ermöglicht werden und eine Enterbung.  

Betreuungsgründe gegen mich dürfen keine Pressetexte noch Flugblätter sein. Auch darf die Hetze der mit mir befeindeten Nachbarn und ihre falschen Behauptungen, ich hätte eine Geisteskrankheit überhaupt ein Verfahren oder eine Ermittlung veranlassen.  

Es handelt sich bei den Motiven der Nachbarn um Frauenhass, religiöser Hass und Meinungsverschiedenheiten, sowie Rassenkonflikte zwischen mir und blonden Menschen.  

Das Planen und Drohen mit Zwangseinweisung und Betreuung ist das Planen und Drohen mit Folter, Mord, Freiheitsberaubung und scheren Raub, Vergewaltigung ist wahrscheinlich zu erwarten und daher auch Drohung.  

Das Verschwindenlassen von mir als Journalistin und Autorin der Flugblätter ist offensichtlich geplant und auch das Entrechten gilt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.  

Art. 7 Röm. Statut, § 7 VStGB

Es ist Menschenhandel nach Punkt 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das Zufügen von schweren Schäden nach Artikel 5 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Freiheitsberaubung nach Artikel 9Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verfolgung nach Artikel 10, wie eben erläutert Das Zufügen von schweren Schäden nach Artikel 5 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Ich zeige hiermit das Landgericht und Richter Steiger diesbezüglich an und auch alle beteiligten Hinterpersonen und noch einmal die Polizeistation Stuttgart 5, die dies im Jahr 2020 begann. 

Ich bin im Vollbesitz meiner körperlichen, seelischen, geistigen und kognitiven Fähigkeiten und Gesundheit und habe keine Persönlichkeitsstörungen, Psychosen und andere Krankheiten. Ich leide nicht an Demenz oder Alzheimer und nehme keine Drogen. Alle meine Handlungen entspringen der Vernunft und sind allein meinen

Nachbarn im Weg, die Meinungsverschiedenheiten und einen politisch religiösen Konflikt mit mir haben, der keinen Anhaltspunkt für eine geistge Krankheit ergibt.  

Das Verfahren wurde vom Amtsgericht trotz Aufforderung bisher nicht aufgegeben und bedroht mich mit dem Zustand extremer Sklaverei.  

Dies könnte mich dazu zwingen, mein Land fluchtartig zu verlassen, um am Leben zu bleiben und nicht in Folge von so krimineller Verleumdung und Verhetzung in einer Psychiatrie getötet zu werden.  

Wegen der Bedrohung von meinem Leib und Leben zeige ich auch Vertreibung nach Artikel 2  (VStGB) § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit an. 

Die Zerstörung meiner Lebensverhältnisse wurden innerhalb dieses Prozesses bereits in dem Vergleich meiner Eltern mit der Richterin Strifler-Sapper erzielt, indem sie eine fristlose Kündigung meines Wohnraumes forderte. (Anlage 2)

Dies geschah zu Unrecht. Es wurde behauptet, ich hätte den Hausfrieden gebrochen, aber dies ist nicht so und daher ist der Kündigungsgrund für meine Wohnung wiederum das Verbreiten von Presse und Meinungen. Hier wird Artikel 2 Völkerrecht gebrochen und ich werde gezwungen mein Land zu verlassen.  

Ich zeige hiermit alles an, auch gegen das Land Baden-Württemberg, gegen das der Staatsawaltschaft schon der Tatbestand des Berufsverbot als Vertreibungsmethode vorliegt  und dies erschwert noch meine Vorwürfe. Bitte nehmen Sie Einblick in meine Anzeige diesbezüglich.  

Bitte ermitteln Sie.  

Mit freundlichen Grüßen

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Nach Antwort durch die Staatsanwältin:

poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de

AZ 3130 Js 130137/25

Sehr geehrte Frau Dr. Gräfe,

zu Ihrem Schreiben vom 13.01.2026. Ja, meine Email ist eine Beschwerde gegen die Unfairness, mit der ich in unserem „Rechtsstaat“ behandelt werde. Sowieso, weil ihm nichts Anderes mehr einfällt, als meine vollständige Entrechtung als Mensch zu beantragen, damit meine Benachteiligung rechtlich abgesichert ist!  Es hat nie einen stärkeren Beweis für meine absichtliche Benachteiligung vor dem Gesetz gegeben, als den falschen Antrag auf Entmündigung, den das Landgericht Stuttgart in diesem gleichen Rechtsstreit jetzt gegen mich beantragt, weil es nicht damit klar kommt, dass ich als Mensch mit weiblichem Geschlecht, CDU Kritik und vor allem als Single ohne Kirchengläubigkeit Rechte haben soll. Um dies zu beenden geht der Staat hier noch einen Schritt weiter und beantragte das Betreuungsgericht über Richter Steiger beim Amtsgericht und beweist so, dass ich benachteiligt werde und dies extrem, da sie es sich jetzt so absichern wollen, dass ich absolute Sklaverei und vollständige Entrechtung erfahren soll. Ich habe auch dies bei Ihnen in der Staatsanwaltschaft angezeigt. Es ist Hochverrat an Art 3 GG.

Zu Ihrem zweiten Schreiben von diesem Tag Datum 13.01.2026/12nav

Meine Anzeige gegen Richter Steiger wegen AZ 14 O 187/25.

Ich widerspreche Ihnen vollständig. Wie eben dargelegt, soll ich diskriminierender und erniedrigender Behandlung wegen meiner Meinung, geschriebener Presse und meinem Geschlecht, sowie meiner Religion ausgeliefert werden.

Ich habe keine strafbare Handlung begangen und es liegt überhaupt keine Krankheit oder Behinderung vor, die eine Betreuung im Sinne des §22a FamG rechtfertigen würde.

Dies ist eine schwere Beleidigung meiner Person und Persönlichkeit.

Es liegen keinerlei Beweise für einen Betreuungsgrund vor.

Der Richter nennt als Gründe nur Meinungsäußerungen und vorgetäuschte Lärmbelästigungen aus dem Jahr 2021, die von mir längst so widerlegt wurden, dass ein Bußgeld zurückgezahlt werden musste. Die falschen Anschläge vom 21.2. und 22.2.2021 müssen gemeint gewesen sein, als PHMin Reinwald an einem Montag Mittag um 12 Uhr meine Türe widerrechtlich mit Hammer und Meißel beschädigte, weil bei mir eine Kirchenkritische Audiodatei lief, die war in Zimmerlautstärke zu hören und keine Lärmbelästigung. Dies weist auf religiöse Verfolgung hin.

Die Polizei hat damals im Namen meiner Nachbarn und der CDU und Kirche eine Entführung von mir in die Psychiatrie vorgehabt und der Erneute Versuch durch den Richter über das Familiengericht ist nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung, sondern aufgrund von Meinungsäußerungen gemacht worden.

Krankheitssymptome liegen nicht vor und sind auch nicht in Meinungsäußerungen zu erkennen. Dies ist eine religiös- politische Verfolgung. Die Polizei hat für die Kirche und die CDU weiterhin das Verbrechen  geplant, mich in die Psychiatrie zu verschleppen, um mich religiös zu bestrafen und auch für meine Presse im Internet und auf Flugblätter. Dies beweist die Begründung von Richter Steiger in seinem erneuten Brief an mich.

Für die gesetzliche Betreuung muss ein Mensch unfähig sein, seine Rechtsgeschäfte selbständig zu führen und es ist als Hilfe gedacht.

In meinem Fall ist es eine Bestrafung durch Sklaverei und eine geplante Verschleppung in eine Psychiatrie zur Begehung einer religiös politischen Gehirnwäsche, Folter und vielleicht zum Mord.

Da ich geistig vollständig gesund und intelligent bin, ist eine gesetzliche Betreuung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine schwere Straftat.

Als Staatsanwaltschaft haben Sie mit ihren ewigen abweisenden Bescheiden nur ihre Diskriminierung meiner Person und ihre Mittäterschaft in diesem Verbrechen bewiesen.

Es ist eine schwere Tat, die dem Holocaust nachfolgt und ich bitte Sie meine Anzeige gegen Christoph Kuhnle zu beachten, der mir ein Berufsverbot als **** Angestellte in Baden-Württemberg über ähnliche Verleumdungen verpasst hat. Das Verbrechen muss im Zusammenhang gesehen werden und gleicht der Judenverfolgung, nur dass mit Schummelei, Verleumdung und Fälschung gearbeitet wird.

Schritt 1: Berufsverbot, (Anzeige gegen Schulrat **** beachten)
Schritt 2: Wohnungsvertreibung, (Anzeige gegen Richterin Strifler-Sapper beachten)
Schritt 3: Judenstern und Entrechtung, in diesem Fall entspricht das dem Betreuungsgericht, (Anzeige gegen Richter Steiger, Betreuungsgericht als Sklaverei und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt=
Schritt 4: Internierungslager, in diesem Fall ist das die Psychiatrie und
Schritt 5: Mord, ist zu erwarten, sowie zahlreiche Körperverletzungen und Folterungen.

(Geplante Bestrafung im Falle einer Betreuung)

Ich sehe Ihr Vorgehen nicht als harmlos und meine Strafanzeige ist glaubwürdig, da ich das Gerichtsdokument als Beweis habe.

Das kann man schon verstehen!

Es ist Verfolgung aus religiösen Gründen, nach Vorbild des Holocaust und daher ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, im Sinne meiner Anzeige.

Ich bitte Sie nochmals um Ermittlungen und sehen Sie nicht immer weg, wenn ich Opfer von Verbrechen werde, dies ist sehr auffällig und auch strafbar. Es ist schon erstaunlich, wie ich hier mit einem Standardabweisungsschreiben abgespeist werde, wenn es um Leben und Tod für mich geht!

Mit freundlichen Grüßen