Böhmermann- Buh-mer-mann- Buhmann – Ein Staatsorgan wurde beleidigt
Es geht um ein Gedicht, das ein deutscher Satiriker, Jan Böhmermann, geschrieben und im deutschen Fernsehen vorgetragen hat, um aus zu testen, wie weit es in Deutschland um die Freiheitsrechte bestellt ist. Die Antwort gab Frau Merkel. Herr Böhmermann wird wegen Beleidigung ausländischer Staatsorgane verklagt.
Viele Paragraphen, trotzdem lese-wichtig.
Kurzer Auszug aus unserem Strafgesetzbuch:
Ҥ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.”
https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html
So, jetzt wissen wir, worüber wir reden, schreiben, tippen, vorlesen und dichten.
Das Wort “Majestät” wurde also nicht verwendet, darum handelt es sich wohl doch nicht um eine Majestätsbeleidigung, aus dem Kaiserreich. Ich konnte nicht genau feststellen, aus welchem Zeitalter dieser Strafrechtsparagraph stammt.
Ein weiteres Gesetzbuch, das in Deutschland gelten soll ist das deutsche Grundgesetz, das ich mir lieber vorher runter geladen habe (ich gebe zu, ich bin ein absoluter Fan dieses Buches), falls es irgend wann in seiner jetzigen Version nicht mehr online zur Verfügung stehen sollte und wir nicht mehr wissen sollen dürfen, was darin stand. Also abspeichern und zusätzlich auf geheimen Speichermedien am Besten Micro-SD irgend wo vergraben und verstecken, damit es nicht verschwindet, gestohlen oder zensiert wird. Dann könnten wir es auf russischen Servern oder in Liechtenstein oder der Schweiz oder in China wieder hoch laden und den Deutschen zur Verfügung stellen, die das dann über ein Tornetzwerk oder einen anderen Proxyserver ungestraft angucken könnten. Oder wir stellen es ins Darknet und verbreiten es über In Wände gemauerte USB-Sticks, wie es heute schon welche geben soll.
So kann zumindest die NSA und andere Geheimdienste uns nicht dabei erwischen, wie wir uns an Zeiten erinnern, die nie wirklich existiert haben, als in unserem Grundgesetz stand:
“Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.” http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
Besonders interessant ist dieser Artikel:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Das Grundgesetz steht also über der Strafrechtsgesetzgebung. Das heißt, dass die Grundrechte über die Rechte ausländischer Staatsorgane stehen müssen, weil hierarchisch das Grundgesetz die Strafgesetzgebung übertrumpft.
Einschub:
“Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.”
Kurz Abschweifen: Recht auf körperliche Unversehrtheit? Bedeutet das nicht auch, dass eine Frau nicht vergewaltigt werden darf? Oder ihre persönliche Freiheit in dem Wort Nein genügend zum Ausdruck gebracht werden kann? Aber das ist jetzt nicht mein Thema, denn das ist ja das übliche nebensächliche Feministinnengeschwafel vom Sexualstrafrecht, was keinen Mann interessiert, also “Gedöns?”
Noch ein Einschub:
“Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.”
Wie ist dieser Artikel eigentlich von der Regierung mit dem Sozialgesetzbuch SGB II vereinbar, das jede empfangende Person von ALG 2 zur Aufnahme jeder angebotenen Arbeit zwingen kann? Dies unter Androhung von Strafen?
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Ich sehe hier ständig Gesetze, die sich gegenseitig widersprechen, wobei die geltende Lage und Auslegung so ist, dass das Grundgesetz immer zweitrangig behandelt wird, wenn die Lebensrealität angeschaut wird.
Ich mutiere gerade zur Hobbyanwältin und habe alle meine Leser und Leserinnen schon verschreckt, mit langweiligen aber sehr wichtigen, denn lebensrealitäts bestimmenden Paragraphen, an denen ich hängen blieb, dabei wollte ich doch auf einen ganz anderen Artikel hinaus. Und zwar
Artikel 5 GG
“5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.”
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Wir haben im Artikel 1 gelesen: (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.” http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
Also steht das GG über den anderen Gesetzen und
in Artikel 5 lesen wir: “Eine Zensur findet nicht statt.”
Damit sollte klar sein, dass Der “§ 103 des Strafgesetzbuches unterhalb des GG steht und daher sich mit diesem widerspricht und für null und nichtig erklärt werden sollte und nicht erst im Jahr 2018, wenn Herr Böhmermann bereits seine also verfassungswidrige Strafe absitzen sollte.
Insofern muss ich Herrn Böhmermann widersprechen: Das ist in Deutschland nicht verboten.
Es ist jedoch Usus geworden, dass kleinere also untergeordnete Gesetzbücher das Grundgesetz ständig aushebeln und unsere Grundrechte übertreten.
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ÄHM.
Dieser Artikel sollte viel lustiger werden und auch ernsthaft. Denn ich habe neulich ein Gedicht gelesen, das ernsthafte Verbrechen anprangert, die nicht verfolgt werden.
Herr Böhmermann gehört zu den Personen, denen Strafen angedroht werden, wenn er das Verbrechen der Vergewaltigung erwähnt. Also zu den Feministen. Es war ihm sicher nicht ganz klar, so als Mann, welchen Ärger jemanden erwartet, der oder die auch nur leise erwähnt, dass ein solches Verbrechen statt gefunden haben könnte.
Zum Beispiel wird in dem Gedicht darüber gesprochen, dass jemand Mädchen auspeitscht und dabei Gummimasken trägt. Sicherlich gilt auch in Istanbul die Istanbul – Konvention nicht all zuviel, wenn es sich um Staatorgane handelt? Nämlich, dass ein NEIN einer Frau oder eines Mädchens auch als ein NEIN zu gelten hat, wenn es sich um sexuellen Missbrauch handelt.
“Artikel 36
Sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung
1 Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass folgendes vorsätzliches Verhalten unter Strafe gestellt wird:
- a) nicht einverständliches, sexuell bestimmtes v
aginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand;
- b) sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person;
- c) Veranlassung einer Person zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person.
2 Das Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person, der im Zusammenhang der jeweiligen Begleitumstände beurteilt wird, erteilt werden.”
Also, diese Istanbul Konvention hat die Bundesregierung zwar unterzeichnet, aber im deutschen Sexualstrafrecht noch nicht um gesetzt. So wundert es also nicht, wenn das Anprangern von Sexueller Gewalt immer noch verfolgt wird.
So geschehen in einem so genannten “Schmähgedicht”.
Ich persönlich finde es nicht so gut, wenn die Geschlechts- oder Staatsorgane unter der Gürtellinie beleidigt werden, denn Staatsoberhäupter vertreten ganze Völker und es wurden so die Organe aller Türken mit Klischees überzogen, wenn sie mit landesüblichen Speisen verglichen werden. Wir vergleichen ja auch nicht Geschlechtsorgane deutscher Männer in Aussehen und Geruch mit Weißwürsten und schon gar nicht, wenn es sich um Staats- oder Freistaats- oberorgane handelt.
(Ich streich das lieber durch, das ist Majestätsbeleidigung und ich habe schon genug Ärger am Hals)
Das Beleidigen von Homosexuellen, indem sie mit auf diese Weise mit Erdogan in Zusammenhang gestellt werden finde ich persönlich, ist kein so guter Stil. Bei uns sollten Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung geschützt und nicht beleidigt werden.
Das geht gar nicht. Ist einfach kein guter Stil, muss aber in Deutschland in die Freiheit der Kunst und Satire, der Presse und der privaten Meinung fallen. usw. etc. wie schon erwähnt GG Artikel 5.
Zurück zu meiner Gedichtinterpretation.
Es wurden also schwerwiegende Vorwürfe erhoben, dass Verbrechen in einem anderen Land geschehen. In diesem Land gilt kein Artikel 5 GG und die kritisierenden und anklagenden Personen werden stark verfolgt. So ist es mehr als nobel, wenn ein deutscher Satiriker sich für die Menschen dieses Landes einsetzt.
Es wurden folgende Verbrechen angeklagt:
- Das Auspeitschen von Mädchen gegen deren Willen. (Gummimaskentragen sei mal dahin gestellt. )
- Ein Vergleich mit Fritzl und Pirkopil wurde gezogen. Das deutet darauf hin, dass der Vorwurf erhoben wird, dass Mädchen und Kinder in Kellern gefangen genommen und regelmäßig vergewaltigt worden wären, wie es im Fall Täter Pikropil oder Täter: Josef Fritzl geschehen ist. Etwas, das dringend untersucht gehört, egal in welchem Land.
- Des Weiteren wurde das Anschauen von Kinderpornographie angeklagt. Welches ebenfalls, sogar in Deutschland, ein Straftatbestand ist.
- Eine weitere Anklage gilt dem Tierschutz. Es seien Ziegen und Schafe vergewaltigt worden.
- Es wurden Minderheiten des Landes unterdrückt und verprügelt worden. Diese sind Kurden und Christen. Es wurde also die Religiöse Selbstbestimmung übertreten und Gewalt angewendet.
Dem Gedicht zugehörig ist ein Songtext, der nicht in die deutsche Zensur fiel: Darin wird das verprügeln von Frauenrechtlerinnen und das Inhaftieren von kritischer Presse angeprangert. Außerdem soll ein Wahlergebnis manipuliert worden sein, also sei die Demokratie sehr in Gefahr.
Es sollen weiterhin Bomben auf die kurdische Minderheit im Land geworfen worden sein.
Es handelt sich insgesamt um Taten, die in Deutschland schwere Verbrechen darstellen und ihre Anprangerung sollte nicht verboten werden.
Ist das verlinken dieses Gedichts verboten?
Ich weiß nicht genau: Hier nicht anschauen:
https://www.youtube.com/watch?v=m6bZuwu3aO0
Liebe Frau Merkel,
es ist nicht nötig das Gericht ein zu schalten, denn das Grundgesetz steht über dem Strafgesetz GG Artikel 1 (3) und das Grundgesetz Artikel 5 gibt Herrn Böhmermann “das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.” (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)
Bitte lassen Sie sich nicht durch andere Staaten erpressen, wenn sie drohen, Flüchtlinge wieder in unser Land ziehen zu lassen, die bei uns ihr Grundrecht auf Asyl einfordern.
Ich fordere Sie freundlichst auf, Ihren auf das Grundgesetz geleisteten Amtseid ein zu halten und “das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen.”
“Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 56 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
“Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.”
(http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_56.html)
“Art 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.” (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_64.html)
Mit freundlichen Grüßen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
(http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html)
Lieber Herr Böhmermann,
ich habe beim Interpretieren ein ernsthaftes Problem bei der Verteidigung ihrer Grundrechte entdeckt. Und zwar hier:
Artikel 5 GG
“5 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.” http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html“
Die persönliche Ehre von Männern und Menschen generell wird beleidigt, wenn ihre Geschlechtsorgane als zu klein, stinkend oder schmerzend bezeichnet werden. Dies sollte allgemein unterlassen werden. Dann wäre es auch leichter in Deutschland die Zensurfreiheit zu verteidigen. Ansonsten komme ich als Feministin ständig in Versuchung, dies zu unterlassen, denn die Geschlechtsorgane von Frauen werden ständig Opfer von Gespött in den deutschen Medien.
Mit freundlichen Grüßen
Autorin: 2016