Bundesverfassungsgericht: Neutralität im Gerichtssaal

Das Bundesverfassungsgericht verbietet das Kopftuch im Gerichtssaal um die religiöse Neutralität zu wahren. Die Richter tragen dabei die Kleidung ganz ähnlich derer der katholischen Kardinäle.

Neutralität im Gerichtssaal ist es, wenn jeder Richter in Doppelbesetzung da ist, ein Mann und eine Frau. Es ist in den Köpfen vieler Männer noch nicht angekommen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und ihre Religion, die sich in ihrem Kopf befindet sagt ihnen sogar, wie sehr sie gottgleich über die Erde stampfen, weil der von ihnen vergötterte Mensch von damals nur Männer ausgesucht hätte. Also stampfen sie über die Frauen und ihre Rechte hinweg. Mit Worten wie „Gedöns“, wie absolute Ignoranz der im Raum anwesenden Frau, mit jovialem Schulterklopfen gegenüber der diskriminierende Männerrasse auf der Anklagebank, mit verständnisvollem Grinsen usw. gehen männliche Richter gegen Frauenrechte los, ohne wenn und aber und immer mit der Religion im Kopf. Mit der politischen Weltanschauung im Kopf, dass Adolf Hitler doch toll wäre, darf ein Richter auf der Richterbank sitzen und Frauenrechte Wegdonnern oder die rechte von Andersgläubigen. Da hilft ihm das in Bayern vorgeschriebene Kreuz im Gerichtssaal, dass nur christliche Grundsätze angewendet werden dürfen, um zu richten oder die Baden Württembergische Landesverfassung, die allen Bewohnern und Staatsdienern eine Lebensweise „in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes“ vorschreibt. „Christliches Sittengesetz“ heißt, es ist in Baden Württemberg verboten, nach den Regeln einer anderen Religion zu leben, als dem Christentum. Das wiederum heißt, die Landesverfassung Baden-Württembergs steht weit über der Verfassung oder den Menschenrechten? Ein Grund, der mich viellicht zum Verlassen des Landes zwingt. Die von der Landesregierung bezahlten Richter richten niemals die eigene Regierung oder gegen sie, darum war das Klagen gegen diese eine Dummheit, wie die der größten Närrin im Lande, die glaubte es gäbe hier eine Gewaltenteilung, einen männlichen Richter der geschlechtsneutral wäre oder der nicht pflichtgemäß im Christentum verankert ist. 

Die Aufklärung im Gerichtssaal sagt, es dürfen äußerlich keine religiösen Symbole sichtbar sein.

Innerlich dürfen die männlichen christlichen Richter sich für eine politische Weltanschauung entscheiden, die sich für die weiße Rasse und die CDU entschieden hat. Die Gesinnung im Kopf der männlichen Richter wird nicht in Frage gestellt, noch wird sie gefragt. Nur bei der Einstellung von Staatsbeamten muss das Kästchen mit der Religion ausgefüllt werden. Wer nicht in einer christlichen Kirche ist, ist beruflich so minderqualifiziert, dass jedes Lügenmärchen geglaubt wird, dass über ihn erzählt wird und er wegen falscher Arbeit entlassen wird. So wie es mir als Lehrerin erging. Der muslimische Richter kommt nie über die Probezeit, aber wenn er eine Frau ist mit muslimischem Glauben, dann kann man ihr ihre Glaubensrituale und Kulthandlungen einfach verbieten, sofern sie an dem christlichen Arbeitsplatz Richtertisch erfolgt. Der Richter ist äußerlich die Aufklärung und da hat das religiöse Bekenntnis nix verloren. Innerlich muss er ein Christ sein oder er darf nicht Verbeamtet werden. Auch muss er ein Mann sein. Jedenfalls zu 70 %. Wir haben in Deutschland gemessene 30 % Frauenrechte, dies ergibt sich am Frauenanteil im Bundestag und in allen anderen Ämtern. Es bestehen also 30 % Gleichberechtigung, wenn man dies als Gradmesser nimmt fährt frau gar nicht so schlecht. 

Es ist also egal, ob du jüdischer Mann das 2. Staatsexamen machst, solange du noch in die Kirche gehst, wenn du austrittst und Jude wirst, dann bestehst du nicht die Probezeit und wirst im Beruf als Abwesend eingetragen und gefeuert. So wie es mir als Lehrerin erging. Du wußtest gar nicht, was du alles an Fehlern begangen hast, weil alle diese Falschaussagen und Lügen über dich unterschreiben werden. 

Also die Religion im Kopf muss christlich sein und du darfst blondes Haar haben und der weißen Rasse angehören. Frauenanteil wird zu 30 % nur mit Widerwillen der männlichen Tyrannenrasse geduldet, weil sie offiziell nichts dagegen machen können, als Verleumden, Diskriminieren, schlecht benoten, Nichteinstellen, Rauswerfen, Mobben, Tyrannisieren und sexuelle Belästigen, zur Schwangerschaft zwingen, Kinderbetreuung verhindern und an den Herd zwingen und Frauenverachtungspropaganda in fast allen größeren Zeitungen verbreiten. All das, was dir so an Hass und Lügen im Kopf rumspukt ist nicht von Bedeutung, sondern nur die Religion, die auf dem Kopf einer Frau sichtbar wird. Im Kopf wird Antisemitismus, Frauenhass, Mordgedanken, Kindesmissbrauch, Frauenkauf, Hausfrauenunterdrückung und Vergewaltigung gedacht. Alles im Kopf von Männern am Richtertisch. Alles im Kopf, auch von muslimischen Richtern, die das Staatsexamen nur wegen der üblichen Verleumdungen, gegen Andersgläubige und nicht bestandener sehr subjektiv beurteilter Prüfungen nicht erhalten oder ihre Probezeiten nicht bestehen und sonst wie aussortiert werden müssen. 

Die Muslimin wird als Frau, als Andersgläubige und als fremde Ethnie auf gar keinen Fall an einem Richtertisch den anderen Richtern Konkurrenz machen, die der Rasse der Verfassungsrichter mehr entsprechen und die ist blond, christlich und männlich.

Der Spiegel berichtet: „Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist verfassungsgemäß.“

Das Bundesverfassungsgericht, das selbst gekleidet ist, wie katholische Kardinäle, besteht darauf, religiöse Kleidung am Richtertisch zu verbieten. Ein Urteil, dass der rechten Stimmung im Land entgegen kommt und nicht so sehr nach der Verfassung klingt und ihrem Gebot, niemanden wegen seiner Religion zu benachteiligen.

Ein Kopftuchverbot trifft niemals einen christlichen Mann. Es betrifft hier in erster Linie Frauenrechte. Ein Kopftuch symbolisiert in meinen Augen nicht die Diskriminierung der Frau, solange die Frau im Kopf so sehr die Verfassung achtet, wie diese Rechtsreferendarin, die die Gleichstellung der Religion verstanden hat. Sie hat ja kein Kreuz im Gerichtssaal aufgehängt und kein Gebet gesprochen oder die alle dazu gezwungen ihr Gebet aufzusagen, wie es in dem Spruch: „So wahr mir G*** helfe“ vom Christentum ständig den Andersgläubigen aufgezwungen wird. Auch in der Verfassung und bei Beamtenschwüren wird dies gesagt. Diese sind nicht Religionsneutral, sondern religionsneutral ist nur, wer auf den christlichen Gott schwört.

Wer für den “Gottesstaat” Deutschland arbeitet, muss andere Religionen auslöschen und unsichtbar machen. Dies nennt man Religionsneutral- Neutralitätsgebot. Der christliche Lehrer arbeitet bis zu seinem Tod mit dem großen Kreuz um den Hals. Die Muslimin wird allein wegen dem Geschlecht mit einer 5 benotet und wegen dem Kopftuch, auch wenn sie es nicht trägt. Der Gottesstaat Deutschland erlaubt den Bayern das Kreuz im Gerichtssaal, dem Klassenzimmer und in allen Ämtern, um die „Leitkultur“ fest zu setzten, die alle Räume in Kirchen verwandelt in denen die Andersgläubigen dadurch beleidigt und seelisch verletzt werden. 

Diese Mulimin hat eine 5 für Verfassungsklage bekommen und kriegt den Job als Richterin sowieso nicht, weil sie zum Gebären gezwungen werden soll, als Frau soll sie nicht Besserverdienerin werden, wenn sei doch an die Männer verkauft werden soll. Das gilt für alle Frauen, die hier in Deutschland Karriere machen wollen. Die Männer kämpfen gegen sie den heiligen Krieg der Frauenunterdrücker. So denkt der deutsche Unterdrücker- Mann, der zur Zeit überall die Macht in Hände hält, denn er ist rechts, wählt AfD und ist katholisch und er sitzt am Richtertisch. Nur dass er den Islam nicht vermehren will. Die Frauenunterdrückung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Männergötter, egal ob Islam oder Papst und zur Zeit haben sie vorgesehen: Frauenrechte einfach ignorieren. Es ist ein Frauenrecht, zu studieren und zu arbeiten. Auch mit Kopftuch. Der Frauenhass im Kopf männlich katholischer Richter ist mindestens so groß, wie das angeblliche Symbol der Frauenunterdrückung auf dem Kopf eine muslimischen Richterin gewesen wäre. 

Die Frau am Richtertisch ist ein Symbol des Feminismus und der Menschenrechte. Sie ist die Frau, die ein Einkommen aus der Oberschicht erhält und Macht ausübt. Sie soll unsere Verfassung verteidigen, nicht das Christentum. Und genau dies hat die Rechtsreferendarin auch getan. Sie bittet unsere Verfassung um Hilfe, wenn sie ihr Menschenrecht auf freie Religionsausübung fordert. Sie lebt den Feminismus, weil sie studiert, ein Referendariat macht und arbeiten will und daher nicht vom Mann versklavt sein würde, wäre nicht das Berufsverbot wegen ihrer Religion über sie herein gebrochen. Wie es für mich als Lehrerin ist, die aus der Kirche ausgetreten ist. 

Der Islam ist nicht wie das Chirstentum und Christen können nicht beurteilen, was das Kopftuch für diese spezielle Frau bedeutet. Für sie persönlich ist es so wichtig, dass sie klagt. Für mich persönlich ist es so unwichtig, wie wenn ich die Farbe deiner Krawatte nicht mag und es trotzdem ertragen muss. Die Krawatte sollte im Gerichtssaal sollte verboten werden, sie symbolisiert die Vorherrschaft des Mannes und die große seines Penis und daher trägt auch die Kanzlerin keine. Die Krawatte ist ein Symbol der Frauenunterdrückung. Leute, es ist Kleidung! Diese Frau fühlt sich ohne ihre Kleidung nicht wohl und ich komme mir bei der ganzen Kopftuchverbotsdiskussion so vor, als würden hier Polizisten den Frauen die Kleidung mit Gewalt vom Körper reißen. Wie es in Frankreich mit einer Burkiniträgerin geschah. Irgendwie fühlt sich das wie Gewalt gegen Frauen an und so ist es auch. Das Schamgefühl dieser Frau wird missachtet, es geht einfach auch über die Haare. Warum kann ein Staat nicht cool genug darüber stehen, wenn jemand sowas tragen will? Die Frau will sich vor Blicken schützen. Niemand nimmt die Musliminnen ernst, die sagen, dass sie das Kopftuch zu ihrem Schutz tragen, aber auch ihre Interpretation muss ernst genommen werden und nicht nur die von denjenigen, die sich vor dem Kopftuch ekeln, weil sei einer ganz anderen Religion angehören. Können männliche, weiße, christliche Richter überhaupt neutrale Urteile fällen?

Ein Verfassungsgericht sollte neutral 50 % Frauen haben und von jeder Religion einen jeweiligen Vertreter, vielleicht sogar von jeder Rasse. Nur dann ist ein Gericht Verfassungskonform. Dies ist ein schönes Ideal, das mal wieder nicht erfüllt wurde, sondern das Ideal im Kopf der Richter und auch deren Religion und politische Weltanschauung. 


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