Pogrom im Staibenäcker

„Der oder das Pogrom steht für die gewaltsame Ausschreitung gegen Menschen, die entweder einer abgrenzbaren gesellschaftlichen Gruppe angehören oder aber von den Tätern einer realen bzw. vermeintlichen gesellschaftlichen Gruppe zugeordnet werden. Im Regelfall handelt es sich dabei um ethnische, politische oder religiöse Minderheiten, z. B. Mitglieder einer bestimmten Partei oder Religionsgemeinschaft.”

Pogrom gegen Veranstaltungstechnik im Vorfeld der Grundgesetzdemo Stuttgart

In der Nacht vom Freitag 15.5 auf Samstag 16.Mai wurde ein Brandanschlag auf die Veranstaltungstechnik der Grundgesetzdemo verübt. Eindeutig handelt es sich um einen terroristischen Akt. Es wurden Männer auf der Flucht beobachtet und Explosionen. Lautsprecher und Kraftfahrzeuge wurden durch das Feuer zerstört.