83,50 € CDU-Meinungsbußgeld – Diktatur und Hochverrat. MERZFASCHISMUS

Zum Mitlesen, einfach die Bescheide und die Antworten.

HIER MEIN ANTWORTBRIEF:

Zweiter Widerspruch gegen Aktenzeichen 505.24.034615.4

Sehr geehrte Frau Aigner,

hiermit widerspreche ich Ihrem Bußgeldbescheid.

Ich widerspreche, dem

§ 5

Plakatieren der Anlagenpolizeiverordnung

verstoßen zu haben.

Dieser Widerspruch gilt auch § 9 Abs 1 Nr. 19.

Ein kleiner Aufkleber von schätzungsweise weniger als 16 x 6 cm ist kein Plakat. Dies entspricht nicht dem Plakatieren von größeren Plakaten.

Sie werden hiermit aufgefordert, ihre Bußgeldforderung zurück zu nehmen.

BEGRÜNDUNG:

Das Anbringen von Aufklebern in der Größe 6×6 cm ist nicht verboten, sondern, laut Ihrem verfassungwidrigen Diktaturgesetz Ihres Einparteienstaates, ist nur das PLAKATIEREN verboten.

DIE DEFINITION VON PLAKATEN LAUTET: GROß

„Ein Plakat ist ein großer, in der Regel mit Text und Bild bedruckter Bogen aus Papier oder Stoff, der an einer Plakatwand, einem Plakatreiter, einer Litfaßsäule oder einer anderen geeigneten Fläche in der Öffentlichkeit angebracht wird, um eine Botschaft zu übermitteln. Seinem Wesen nach ist das Plakat eine Mitteilung an eine anonyme Gruppe von Empfängern. Der Absender kann nicht unmittelbar kontrollieren, ob seine Botschaft den einzelnen Empfänger erreicht und wie dieser darauf reagiert.“ (Quelle: Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Plakat)

6 x 6 cm ist die DEFINITION VON KLEIN. Ein Aufkleber in dieser Größe ist keine Plakat und daher auch nicht verboten.

ABER: IHRE TOTALÜBERWACHUNGSPOLIZEI hat gesehen, dass die Parteidiktatur des Einparteienstaates Kritik erfährt und so handelt es sich bei dem Verhalten des POK Deck um Hochverrat.

Er zensiert gegen den Artikel 5 Grundgesetz die politische Meinungsäußerung mit einer Ersatzbestrafung.

Ich zeige das Verhalten des Polizeibeamten POK Vogt wegen Nötigung, Hochverrat an der Verfassung und Missbrauch von Amtsgewalt an.

Die Partei der CDU ist die Bundesregierung und beeinflusst die Politische Meinung verbotenermaßen über die Bestrafung von Protesten und in diesem Fall Aufklebern.

Sie hat alle Gesetze in der BRD so gemacht, dass keine einzige Form der Meinungsäußerung noch erlaubt ist, die die CDU kritisiert, weil alles der Interpretation ihrer Wähler*innen oder Parteiaktivist*innen überlassen ist, die hier in den Büros die Opposition ausrauben und abstrafen, obwohl das Gesetz hierfür nicht vorgesehen ist.

Dadurch wurde die BRD zur Diktatur, da die politische Meinungsäußerung gegen die seit Jahrzehnten regierende eine Partei nicht möglich gemacht wurde.

Ich erhielt während der Merkeldiktatur Bußgeldbescheide für das bloße Sprechen im Haus als vorgetäuschte Lärmbelästigung und dies musste zurück genommen werden. Ich wurde jedoch von Polizei zuvor terrorisiert, die niemals eine Strafe dafür erhielt, dass sie dabei fast meine Türe einschlugen, um mich am Abspielen von Meinungen zu hindern. SO GEHT DIKTATUR!

Hier erkennt man nur die Machtergreifung von Friedrich Merz, der hier unfaire Urteile und Bestrafungen von Regierungskritik über die Hintertür der Falschanwendung von Gesetzen, wie diesem hier, erlaubt und Ihren Hochmut als Diktaturpartei, wie Sie sich vom „Fleisch“ ihrer Oppostion ernähren, indem Sie sich willkürlich ständig große Stücke davon abschneiden.

Sie haben Recht, ich habe eine Politische Meinung geäußert. Ich weiß, im Bewußtsein der CDU Mitglieder und Fans, ist das verboten! Weiß ich. Aber das ist falsch. Das Äußern einer politischen Meinung ist ein Menschenrecht und auch Grundrecht, nach Grundgesetz Artikel 5. Bitte lesen Sie das. Und das ist auch nicht erlaubt, das zu bestrafen, wenn Sie als Behörde eine andere Meinung haben! Das Sie das nicht verstehen, heißt, dass Sie anscheinend die CDU mit dem Wort Staat verwechseln oder eine Gehirnwäsche erlitten haben. Es könnte auch eine Wahrnehmungsstörung oder eine sehr schlechte Note in Gemeinschaftskunde ihrer Mittleren Reife vorliegen.

NOCHMALS: EIN AUFKLEBER VON 6 x 6 CM IST NICHT GROß und NICHT AUS PAPIER UND DAHER NICHT EIN PLAKAT UND NICHT IN DIESEM GESETZ ERWÄHT, ALSO STRAFLOS.

DAS GESETZ SELBST IST VERFASSUNGSWIDRIG.

IHRE BESTRAFUNG IST PARTEIISCH UND BESTRAFUNG DER OPPSOSITIONELLEN MEINUNG.

SIE BEHEN DAHER HOCHVERRAT UND DIKTATUR.

SIE BEGEHEN DAHER AUCH MISSBRAUCH VON AMTSGEWALT UND DIES AUCH DIE BEIDEN POLIZEIBEAMT*INNEN, DIE DIESEN TERROR GEGEN PASSANT*INNEN BEGEHEN.

Leiten Sie Ihre Verfahren ein, wenn Sie das nicht verstehen. Sie haben ja genügend Parteirichter*innen am Amtsgericht, die die Parteimeinung durch falsche Strafen und ihren Lügenbetrug, der immer bei Ihnen ist, absegnen werden.

Mit freundlichen Grüßen”


STRAFANZEIGE

Anzeigende Person:

….. Stuttgart

Angezeigte Person:

1. Frau Aigner, Amt für öffentliche Ordnung, Landeshauptstadt Stuttgart, 70161 Stuttgart.

Angezeigte Person:

2. POK Deck, Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeirevier 2, Wolframstrasse 36, 70191 Stuttgart.

Angezeigte Person:

3. POKin Vogt, Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeirevier 2, Wolframstrasse 36, 70191 Stuttgart.

Angezeigte Organisation und Partei:

CDU Kreisverband Stuttgart
Association/Organisation

Heilbronner Str. 43, Stuttgart

und

CDU-Bundesgeschäftsstelle
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin

Anzeige wegen:

Betrug § 263, § 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt
§ 81 StgB Hochverrat gegen den Bund
„(
1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt … 2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,…

§ 240 StGB

Anlagen:

  • Bußgeldbescheid, Verwarnung mit Verwarngeld: AZ 505.24.0034615.4 vom 7.10.2025
  • Bußgeldbescheid-AZ 505.24.0034615.4-22.10.2025

Begründung:

Anzeige wegen Nötigung und Missbrauch von Amtsgewalt, gegen POK Deck:

Die Polizei, POK Deck und POKin Vogt, hielten mich am 17.08.2025 14.30. Uhr im Schlossgarten auf, weil ich einen „FCK CDU“ Aufkleber mit der Größe 6×6 cm, an einen Laternenmast geklebt habe. Der Polizist POK Deck, wollte mich zwingen, den Aufkleber selbst zu entfernen oder er würde es kostenpflichtig selbst machen. Ich tat es nicht. Ich erhielt ein Parkverbot bis 20 Uhr.

Daher ist das Bußgeld willkürliche Bestrafung von politischer Meinungsäußerung als Strafe dafür, dass ich auf eine unrechtmäßige und strafbare Nötigung nach § 240 StGB nicht eingegangen bin.

Dabei verfolgen mich POK Deck und POKin Vogt wegen der politischen Meinung und nicht wegen einer strafbaren Handlung.

Sie stellen ihren Bußgeldbescheid wegen „§5, §9 Abs. 1 Nr. 19 Straßen – und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt Stuttgart aus.

Diese Verordnung verbietet das Plakatieren. Ein Plakat definiert sich aber nach der Größe eines Gegenstandes. Frau Aigner, vom Amt für öffentliche Ordnung bestraft aber nicht die Größe eines Plakates, sondern begründet ihre Strafe um 83,50 € von Bußgeldbescheid-AZ 505.24.0034615.4, datiert am 22.10.2025 so, dass die politische Meinung bestraft wird.

Sie definiert ein Plakat als „Anbringen einer politischen Meinung“ (S. 2 des Bescheides).

Ich möchte das Gesetz, die „Straßen – und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt Stuttgart“ hiermit als verfassungswidriges Gesetz, also auch als Hochverrat § 81 StgB Hochverrat gegen den Bund anzeigen. Der Stadt Stuttgart gelingt es fast nie, sich an das Grundgesetz zu halten. In diesem Fall hat sie alle Handlungen nach Art 5 GG unter Verbot gestellt, die ausdrückliche Rechte sind. Das Gesetz verstößt gegen Art 5 GG:

„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. „

Es findet hier eine politische Zensur in Bevorzugung einer politischen Partei, der CDU durch alle 3 angezeigten Personen, Aigner, Deck und Vogt, statt.

Sie missbrauchen Ihre Amtsgewalt, das Gesetz willkürlich falsch auszulegen, um eine politische Meinung der CDU Opposition unter Strafe und Zensur zu stellen und begehen daher Hochverrat an der politischen Meinungsfreiheit nach Art 5 GG, sowie eine Zensur.

Sie behindern absichtlich und unter Androhung von Strafe, mich an meiner Meingungsäußerung in Form eines kleinen Stickers. Ein Verweis auf das Recht auf Meinungsäußerung an anderer Stelle ist falsch, da die Verordnung der Stadt Stuttgart ja überall gilt. Außerdem muss das Recht auf politische Meinungsäußerung am Parlament des Landes Baden-Württemberg besonders geschützt sein, da es sich um einen politischen Ort handelt und dieser auch durch Demonstrationen genutzt werden sollte.

Das Amt für öffentliche Ordnung missbraucht sein Amt, zur politischen Zensur. Dies verstößt gegen Grundgesetz Art 1. Abs 3 „(3) Niemand darf wegen … seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. … „

Hier werde ich wegen meiner politischen Anschauungen benachteiligt und sogar bestraft und daher ist dieser Missbrauch von Amtsgewalt ein Hochverrat. Der Hochverrat wird auch von der Stadt Stuttgart und dem Amt für öffentliche Ordnung begangen, um sich finanziell um 83,50 € zu bereichern.

Ich möchte bemerken, dass so drakonische Strafen immer dann auffällig werden, wenn die CDU die Bundesregierung hat und dann wird das Gesetz auch extra falsch ausgelegt und ein Widerspruch führt nur zu noch mehr Härte, höheren Strafen und brutal beleidigenden Worten. Das Grundgesetz und meine Rechte sind dem Staat immer dann egal, wenn die CDU regiert und mich wegen der Kritik an ihr verleumdet, verhetzt, mit Polizei terrorisiert und überall benachteiligt. Ich habe das in der Vergangenheit unzählige Male, auch gegen die Polizei Stuttgart, angezeigt. Meine Rechte werden dann niemals gewahrt. Darum gilt die Anzeige Hochverrat auch der CDU des Bundes direkt.

Zusammengefasst:

Die CDU des Bundes erlaubt der Polizei und der Stadt Stuttgart verfassungswidrige Handlungen und der Stadt Stuttgart, das verfassungswidrige Gesetz, des Verbotes des Art 5 Grundgesetz, um die politische Meinung nach Art 3 GG zu verbieten und begeht daher Hochverrat, wenn sie die politische Meinungsäußerung in Form von Stickern verbietet.

Es ist ein Missbrauch von Amtsgewalt durch das Amt für öffentliche Ordnung, einen Sticker von 6 x 6 cm Größe als Plakat zu interpretieren und diesen zu bestrafen.

Das Plakatieren selbst hätte niemals durch die verfassungswidrige Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung verboten werden dürfen, da das Plakatieren ein Grundrecht, Art 5 GG, das nicht durch kleine Verordnungen überall außer Kraft gesetzt werden darf, bis für das Grundrecht schließlich alle Lücken gestopft werden, wo es hätte überhaupt angewendet werden können, wie es bei den von der CDU gemachten Bundesgesetzen, Landesgesetzen und Verordnungen überhaupt üblich ist.

Der Polizist POK Deck hat daher eine Nötigung begangen, als er mich mit einer Geldstrafe bedrohte, wenn ich meine Meinung nicht zurück ziehe, zu deren Äußerung in Stickerform ich das Recht habe. Er wollte mich zur Entfernung des Stickers zwingen.

Die Beamtin des Amt für öffentliche Ordnung bestraft die politische Meinung durch ein falsch verhängtes Bußgeld, mit einem verfassungswidrigen Gesetz und dazu noch falsch, da es sich nicht um ein Plakat, das durch seine Größe definiert wird, handelt, sondern um einen kleinen Sticker. Eine Verhältnismäßigkeit von Meinungsbestrafungen durch CDU Verratspolitik findet ja eh nie statt.

Ich fordere, dass die Stadt Stuttgart und die CDU des Bundes keine Verordnungen mehr machen darf und auch keine Bußgelder darüber verhängen darf, die verhindern, dass der Art 5 GG zur Geltung kommt und die Bürger*innen ihre Meinung in Wort, Bild und Ton äußern dürfen und es auch keine Ersatzstrafen dafür geben darf, die dies in Ausnahmesituationen verbieten. Ausnahmesituationen wurden so viele geschaffen, dass das Äußern von Meinungen fast unmöglich geworden ist und ich zeige hiermit diesen speziellen Fall als Beispiel an.

Ich fordere, dass Stickerinnen und Sticker in der Stadt in Ruhe Sticker anbringen dürfen und dies nicht mit Bußgeldern bestraft wird, da es sich NICHT um Plakatieren handelt und dies daher nicht mal nach der Straßen und Anlagenpolizeiverordnung verboten ist.

Ich fordere die Polizei auf, die Passanten mit Stickern daher nicht mehr zu belästigen, auch wenn sie selbst eine andere politische Meinung haben oder für die CDU des Bundes oder der Stadt andere Meinungen über diese Hintertürgesetze, die gegen das Grundgesetz verstoßen, verfolgen und bestrafen lassen.

Das Übermitteln von politischen Botschaften wurde von Frau Aigner, Amt für öffentliche Ordnung in ihrem Bußgeldbescheid vom 22.10.2025 ausdrücklich gerügt.

Seite 1: „Vorliegend handelt es sich bei dem Aufkleber augenscheinlich um einen Bogen aus Kunststoff mit Klebestreifen, auf dem eine Botschaft abgedruckt ist. Diesen haben Sie an einer Straßenlaterne abgebracht, um Ihre politische Botschaft an Andere zu übermitteln.“

Eindeutig begeht Frau Aigner Hochverrat nach § 81 StgB, wenn sie mich hier mit Bußgeld für das Anbringen von politischer Meinungsäußerung rügt und auch bestraft. Dies ist zu unterlassen und nach § 81 StgB zu bestrafen.

Ich stelle hiermit Strafantrag. Senden Sie mir das Formular gerne per Mail oder Post.

Mit freundlichen Grüßen“