Der Kündigungsschutzprozess gegen das Regierungspräsidium Baden-Württemberg

Als die Lügen der Kindergärtnerinnen gehör beim Regierungspräsidium fanden und meine Widerspruchserklärung nicht anerkannt wurde, riet mir die Personalrätin einen Kündigungsschutzprozess zu machen. Ich war nicht lange genug in der Gewerkschaft, um die Kosten übernommen zu bekommen und auch nicht lange genug in der Rechtschutzversicherung.

Trotzdem habe ich es versucht, um nochmals mit dem Land zu reden, in dem ich eine Wohnung habe und aus dem ich ungern von diesen Kindergärtnerinnen gejagt werden wollte. Ich persönlich hätte gerne das Mobbing und die Verleumdung durch die Kindergärtnerinnen verklagt. Immerhin wurden viele Lügen erzählt, die zu der Kündigung geführt hatten. Der Anwalt sagte: „Das machen wir gleich mit dem Kündigungsschutzprozess zusammen.“

Das Thema war aber nur, ob ich eine Entschädigung bekommen sollte. Ich hatte 2 Jobs im Land Baden-Württemberg hintereinander. Jeweils 6 Monate und in den Sommerferien zwischen den Stellen hatte ich weder Gehalt noch Arbeitslosengeld. Das wurde auch vom Gericht bestraft, der Richter sah die Auszeit zwischen den beiden Stellen als zu lange an, so wie es das Regierungspräsidium angegeben hatte. Das Problem: Um Kündigungsschutz zu bekommen muss man länger als 6 Monate eingestellt gewesen sein. Über diesen Sachverhalt hat mich mein Anwalt zu Beginn nicht informiert. Er sagte nur, wir hätten gute Chancen zu gewinnen. Es war jedoch wegen der 6 Montagen Sperrfrist völlig unmöglich. Dann sagte er noch: Es gäbe meist einen Vergleich, dann hat man auch gewonnen. Das stimmt soweit. 

Im Gericht saßen ca. 30 Männer im Publikum, die irgendwie ähnlich aussahen, keine Akademiker, aber auch keine Bauarbeiter. Sie schauten nur zu und füllten den Saal mit Testosteron. Als Frauen waren nur ich und die Assistentin meines Anwalts anwesend. Ich wurde vom Richter nie angeschaut, nur mein Anwalt. Der sah nur auf Männer und ihre Gesichter, niemals in meine Augen. Der Richter und das Regierungspräsidium und der Schulrat auf der Anklagebank waren dicke Freunde. Der Richter beugte sich über den Tisch zu den Angeklagten und lächelte. Ich dachte: “Es reicht bald für einen Zungenkuss zwischen denen.” Das andere Problem: Das Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt nicht nur die Lehrerinnen sondern auch die Richter in Baden-Württemberg. Dieses hätte die Strafzahlung und die Entschädigung für den gebrochenen Arbeitsvertrag an mich bezahlen müssen. Mein Anwalt hat es wohl nicht überprüft und ich weiß bis heute nicht, ob das Arbeitsgericht ein Landgericht oder ein Bundesgericht war. Im Grunde konnte ich das Ganze vergesesen, wegen Befangenheit des Richters und fehlender Gewaltenteilung, wenn die Regierung  auf der Anklagebank saß. Das Regierungspräsidium und der Schulrat erklärten: „Der Jahrgang 98 /99 wurde damals komplett nicht in den Schuldienst übernommen und jetzt kommt sie nach 20 Jahren und will als Lehrerin arbeiten und wir wollen nicht, dass sowas passiert. Wir haben diesen Jahrgang aussortiert und die darf nicht mehr zurück kommen und arbeiten.“ Der Jahrgang 98 /99 hatte mit guten und mittleren Noten und ein paar Einsen für die männlichen Lehrer ihr Referendariat abgeschlossen und wurde dann darauf hin gewiesen, dass es erst in 20 Jahren wieder Arbeit geben würde, wenn die alte Garde LehrerInnen in den Ruhestand gehe. Wie gesagt, so getan, war ich wohl eine der wenigen, die sich erbarmte den Lehrermangel auszugleichen. 

Wohliges Lachen beim Richter und den Angeklagten. Jaja, der Jahrgang Lehrerinnen ist eine Zumutung für die Regierung. Die dürfen nicht arbeiten. Die Männer sind sich einig, grinsen sich zu: *Frauen raus aus dem Geldfluss.* Hausfraupolitik ist das hier: Wir machen alle Frauen arbeitslos. 90 % des Abschlussjahrgangs 98 /99 Lehrerinnen waren Frauen. 

Es ging jedoch nicht um mein Arbeitsverbot als Frau, sondern um die Rechtslage bei Kündigungsschutz. 

Ich sagte: Dass ich die Anweisung bekommen hätte, mich bei der anderen Schule zu melden. Der Rektor kam bei mir ins Klassenzimmer und sagte: „Sie gehen an die *****- Schule“ Er hatte ursprünglich versprochen, mich zu übernehmen, dies aber gerade organisiert, ging jedoch am Ende des Schuljahrs in den Ruhestand. Für die erste Schule hatte ich die Probezeit bestanden. Ich sagte im Gericht darüber aus, dass die beiden Rektoren meinen Schulwechsel telefonisch vereinbart hatten. Da ich das nicht beweisen konnte verleugnete dies das Regierungspräsidium als völlig absurd. Die Rektoren sagten nicht aus.

Der Richter schlug einen Vergleich vor, aber mein Anwalt lehnte ab, er würde beweisen, dass 2 Stellen beim selben Arbeitgeber zusammen hängen würden und dann wäre eine hohe Entschädigungssumme für mich fällig gewesen.

Inzwischen habe ich dafür ein schriftliches Dokument aus einer Email gefunden. Mit diesem hätte ich den Prozess gewonnen. Ich hätte beweisen müssen, dass der Arbeitgeber dies angewiesen hatte, damit die beiden Stellen als zusammenhängend anerkannt würden. So fehlte mir zu dem Zeitpunkt der Beweis, dass der Arbeitgeber den Wechsel befohlen hatte. Ich hätte mich selbständig an der zweiten Schule beworben. Jetzt gelten beide Stellen als voneinander getrennte Stellen. Die Ähnlichkeit der Schulen und meiner Arbeit dort konnte von mir und meinem Anwalt für den Richter nicht genügend nachgewiesen werden. Ich habe also 1 Jahr beim Land gearbeitet, Darf dort nie wieder arbeiten, mit der Begründung, es wäre der selbe Arbeitgeber. Trotzdem wurde meine Arbeit als „Nicht länger als 6 Monate“ angesehen und das Kündigungsschutzgesetz wurde am Ende vom Richter nicht angewendet.

Der Richter verkündete mir diesen Entscheidung nicht am ersten Prozesstag. Der zweite Prozesstag fand ohne mich statt. Ich lag im OP-Saal und war schon die Wochen davor zu krank, mich mit dem Anwalt auseinander zu setzten.

Mein Anwalt wollte mich nicht krank melden oder den Prozess vertagen. Er selbst sei auch im Urlaub. Es ließ sich nich ändern. Ich weiß überhaupt nicht, was da gesprochen wurde. Im Urteil wird meine Abwesenheit nicht erwähnt, es wird geschrieben, ich hätte nicht mehr geantwortet. Dies ist meiner Meinung nach irreführend formuliert. Da steht, ich hätte einen verschlossenen Mund oder sowas gehabt, aber ich war gar nicht anwesend. 

Die Anwältin, die meinen Anwalt angeblich vertreten hätte, belog mich später am Telefon und sagte, der Prozess wäre vertagt worden. Das Urteil wurde mir per Email von der Ersaztanwältin geschickt. Kommentarlos. Ich habe auch bis jetzt, auch nach Nachfrage, kein Protokoll vom zweiten Prozesstag erhalten.

Eine Berufung ist möglich, aber mein Anwalt ist voll auf die Gegenseite gewechselt, er arbeitet nur noch für Arbeitgeber, stand in seiner Email und mir geht das Geld aus. Ich habe jetzt die Vergleichssumme verloren, aber die vollen Gerichts- und Anwaltskosten und ein Urteil, in dem der Richter die übliche Häme des Regierungspräsidiums kopiert und eingefügt hat, ohne es nochmals durch zu lesen. Dazu noch eine Streitwertsumme, die nach einem Vollzeitgehalt berechnet wurde, obwohl ich ein Teilzeitgehalt bekommen hatte. Dies erhöht Anwalts- und Gerichtskosten. Für mich eine finanzielle Bestrafung. Die Gerichtskosten konnten über den Richter nochmals gesenkt werden. Der Anwalt jedoch verklagt mich sicher bald, weil er die zu hohe Streitwertsumme zur Berechnung seiner Kosten verlangen will und ich mich auf die Berichtigung der Summe durch den Richter berufe, von der aus die Kosten kalkuliert werden müssten.

Insgesamt wurde mir so viel Schaden wie nur möglich zugefügt und ich habe sehr bereut überhaupt geklagt zu haben.


Nachtrag: Es konnte fest gestellt werden, dass mein Anwalt das Land Baden-Württemberg vor einem Landesarbeitsgericht des Landes Baden-Württemberg verklagt hat. Er hat die Befangenheit des Landesrechtes sicher gar nicht sehen können, weil er sein Geld ja immer bekommt.

Der Richter: Land Baden-Württemberg

Die Angeklagte: Regierung Land Baden-Württemberg

Die Gewaltenteilung: Nicht vorhanden! Der Richter arbeitet für den Angeklagten.

Dies ist die Fortsetzung von : Als Feind – eingetragen