Die Abschaffung der Frauenrechte

Die Polizei in Stuttgart hat Hetze über mich in meiner Nachbarschaft verbreitet, ich sei wegen meiner politischen Meinung verrückt. Die Nachbarn sollten mich bei jeder Gelegenheit anzeigen und als verrückt bezeichnen. Daraufhin führte die Polizei eine Akte, dass ich eine „psychisch auffällige“ Person sei. Ein Nachbar griff mich immer wieder tätlich an und ging mit Stöcken und angedrohten Schlägen auf mich los. Er hämmerte gegen meine Türe und schlug sie einmal ein. 

Daraufhin holte er die Polizei und ich wurde als „psychisch auffällige“ Person in die Polizeiakte aufgenommen. Die Polizei fordert meine Entmündigung. Sie hat jetzt schon eine Akte, wo sie mir eine Psychose andichtet. 

Aufgrund der vielen Anzeigen meiner Nachbarn, die mich sehr hassen, haben sie eine Amtsärztin und einen Mann vom Gesundheitsamt zu mir gebracht, als ich Opfer eines Brandanschlags auf mein Auto wurde. Sie wollten mich zwangseinweisend lassen und untersuchten mich auf Eigen – und Fremdgefährdung. Es ist ihnen egal, dass ich gar keine Psychose habe. Die Nachbarn wissen, wie man jemanden deportieren lassen kann. Man zeigt ihre „Seele“ an. Der Polizei wird ständig gesagt, ich sei verrückt und zwar, weil ich eine allein stehende Frau sei die die Männer nicht einläßt. Dies führt nun beinahe zu einer Entmündigung.

Tatsache ist, dass es sich um Herrenrechtler der Incelbewegung handelt, die die Gleichberechtigung der Frau angreifen, indem sie unwillige Frauen als „geisteskrank“ bezeichnen und zur Entmündigung vorsehen. Die gesamte Polizei macht dabei mit, auch wenn ich beteuere, dass es sich um eine Verleumdung und Beleidigung handelt, da kein Arzt mir je eine Psychose diagnostiziert hatte. Auch der Amtsärztin hatte ich eine Untersuchung nicht erlaubt und nur 1 Minute überhaupt mit ihr gesprochen. 

Es handelt sich de facto um eine Versklavung der Frauen, die mit diesem Gesetz zum Status „Kind“ zurück gebracht werden sollen. Ihre Freiheits- und Menschenrechte verlieren sollen und ihr Frauenwahlrecht. Alle Frauenrechte und Errungenschaften der Gleichberechtigung gehen verloren. Dabei muss gesagt sein, dass die Diagnosen von Herrenrechtlern und Incels aus meiner direkten Nachbarschaft absichtlich in die Wege geleitet werden, um mich als Feministin zu erniedrigen und zu entrechten. Ein kirchlicher Hintergrund ist zu vermuten, aber nicht nachweisbar. 

Sie wollen mich als Frau bevormunden lassen und in Gefangenschaft bringen und das Recht auf eigenes Geld streichen. 

Ich persönlich habe religiöse Kündigungen meiner Lehreinnenarbeit an verschiedenen Schulen erlebt, ab denen ich zuvor gearbeitet hatte. Eine der Kündigungen war, weil ich keine Kinder habe (Land- Baden-Württemberg), die erste Schule übernahm mich nicht, weil der Rektor keine Frauen arbeiten lassen wollte, die anderen Schulen kündigten weil es die zweite getan hatte. Das Land Rheinland-Pfalz kündigte, weil die katholische Rektorin mich als Kirchenaustreterin abgrundtief hasste und den ganzen Tag anschrie, als sie merket, dass ich unreligiös bin.

Zwischen den Arbeitsplätzen hatte ich einen Bänderriss und war aufgrund von Schmerzen zu krank, um die Wohnung zu verlassen. Dies sahen sie als Beweis für eine psychische Krankheit an und wollten mich von der Polizei nachts verschleppen lassen. 

Mit dem Entmündigungsgesetz der Bundesländer werden Grundrechte massiv außer Kraft gesetzt. Alle Bundesländer haben ein Psychischkrankengesetz, mit dem man Menschen politisch, religiös und wegen des Geschlechts verfolgen lassen kann. Anscheinend handelt es sich um eine EU Richtlinie (Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016,)

Dabei verschweigt das Gesetz in Baden-Württemberg nicht einmal, dass die Zwangsmaßnahmen der angeblich psychisch kranken Personen, die Folter beinhalten und der Folter ähnlich sind. 

Dies wird erwähnt in § 22 Schrift und Paketverkehr: Ein Brief über die erlittene Folter an die europäische Meldestelle sei erlaubt: „ … an den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“
(„§ 22 Schrift- und Paketverkehr…“) 

Ich muss hier anmerken, dass ich den Beruf der Sonderschullehrerin für das Lehramt an Sonderschulen mit Schwerpunkt Geistig- und Körperbehindertenpädagogik studiert habe. Ich bin also halbwegs qualifiziert zu beurteilen, was eine psychische Krankheit ist und kann Ihnen sagen, dass intelligente Personen, die keinerlei Demenz oder Intelligenzminderungen haben auf jeden Fall nicht eine Psychose haben, wie sie ursprünglich medizinisch diagnostiziert wird. Hier handelt es sich aber um waschechte Hexenjagden. Die Psychiatrie wird schon immer missbraucht, um unliebsame Meinungen und Ansichten zu stigmatisieren und als Persönlichkeitsstörungen zu betrachten. Dabei kann fast jedes menschliche normale Verhalten als auffälliges Symptom missdeutet und zum Krankheitsbild umstilisiert werden. Ein leichtes Fresse war dies jetzt für die Herrenrechtler, die Rechte an Frauenbesitz, also der Frauensklaverei fordern. Leider habe ich davon einige in meinem Haus und in der Polizei Stuttgart. Die allgemeine Verachtung für die Frau führt dazu, dass Männer mich behandeln wie Dreck, über mich lachen, meinen Argumenten nicht zuhören, sie nicht verstehen oder absichtlich falsch interpretieren und dann eine Umkehrschuld annehmen, für die ich polizeilich bestraft werde. Ich wurde also wegen meines eigenen brennenden Autodachs auf „Eigen- und Fremdgefährdung“ zwangsuntersucht, nur weil jene Herrenrechtler mich ausdrücklich wegen meiner politischen Plakate zur Folter in der Psychiatrie vorsehen und mich unbedingt mit dem Ziel einer Einweisung bei der Nachbarschaft verhetzten und eine Treibjagd, bestehend aus vielen rechtsradikalen superchristlichen Nachbarn und Nachbarinnen, gegen mich veranstalten, die für mich zur Bedrohung wird. Selbstverständlich weiß die Hauseigentümerversammlung, dass ich als Frau eines Tages Erbin der Wohnung bin und offen wird hier der Krieg gegen das Vermögen der Frauen überhaupt geführt und ihres Rechtes auf eigenes Geld und Selbstbestimmung über ihren Körper. 

Ich fühle mich so massiv von der Polizei Stuttgart mit der Folter und Sklaverei bedroht und anscheinend kommt dieses Gesetz, dass mich in den Status „Kind“ bringen soll direkt vom Europäischen Parlament. 

Beweismittel und Quellen: 

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PsychKG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-PsychKGBWpP1

„Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

(Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)

Vom 25. November 2014

Artikel 1 Nummer 3 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind…“

____________

§ 22

Schrift- und Paketverkehr

  1. Schriftliche Mitteilungen der untergebrachten Person an ihre gesetzliche Vertretung, Verteidigung oder ihre bevollmächtigte Rechtsanwältin oder ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt, ihre vorsorge- oder generalbevollmächtigte Person, an Beschwerdestellen, Behörden oder Gerichte, an die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie die Aufsichtsbehörden nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes, an eine Volksvertretung des Bundes und der Länder sowie an deren Mitglieder, an den Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und weitere Einrichtungen, mit denen der Schriftverkehr aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland geschützt ist, sowie bei ausländischen Staatsangehörigen an die diplomatischen und konsularischen Vertretungen ihres Heimatlandes in der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht geöffnet und nicht zurückgehalten werden, wenn die schriftlichen Mitteilungen an die Anschriften dieser Stellen gerichtet sind und die Absenderin oder den Absender zutreffend angeben…“
    (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG) Vom 25. November 2014)

    https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=PsychKG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-PsychKGBWpP1