Entlächeln – Kurze Warnung an alle Frauen

Um mich rechtlich ab zu sichern gilt ja nicht das Gesetzbuch, sondern die aktuelle Rechtsprechung.

Also habe ich intensiv die Zeitungen gelesen und möchte hiermit eine Warnung an alle Frauen heraus geben.

Ein klitzekleines Lächeln oder ein Flirt mit einem Mann kann ausreichen, dass ein Gericht einen Vergwaltiger frei spricht. Zuletzt wurde ein Fall wieder aufgenommen, bei dem der Mann der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden war.

Dann sagte eine andere Frau aus, sie hätte das Opfer zuvor den Mann anlächeln gesehen. Dies war Anlass genug, an der Gewalt gegen die Frau  zu zweifeln.

Der Mann selbst sagte: „Es war kein Blümchensex“ was in der Fachsprache des Sadomasochismus heißt, es wurde massiv Gewalt und/oder Fesselungen angewendet.

Der Satz allein ist ein Geständnis.

Das ist der deutschen Justiz angesichts eines Stunden zuvor statt gefundenen Lächelns seitens der Frau völlig egal. Jedes Lächeln oder Flirten ist eine Einvernehmlichkeitserklärung für das Landgericht in München.

Früher war es der kurze Rock. Heute ist es ein Lächeln. Bis zum Verschleierungszwang dauert es nicht mehr lange.

Ach PS: Bei Gina Lisa Lohfink war die Einvernehmlichkeitserklärung eine gemeinsam gegessene Pizza. Oder wie Richter Fischer es erklärte: Silikonbrüste

Der Fall: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landgericht-muenchen-prozess-vergewaltigung-1.4087536


© 20. August 2018 Autorin Frau J.Arnold. Stuttgart, Deutschland.
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