Guten Morgen, andere Menschen – Religiöse Morddrohungen in meinem Haus

Heute morgen 6.30 spricht jemand, wahrscheinlich von der Wohnung unten drunter, sehr wahrscheinlich Heike H.. „Wir wecken dich jetzt, damit du nachher überlegst, ob du in die Kirche gehst“ „Wir können dich nicht einfach net nehmen lassen, aber wir könnten dich einfach nachts, wenn du schläfst aus der Wohnung holen und umbringen“ „Wir haben schon alles versucht, eine Unterschriftenliste, dass du ausziehen musst, oder für eine Sammelklage. Hat aber nicht geklappt“ „Wir machen jetzt alle eine Demo, dass du nicht mehr so schlecht über die Kirche reden darfst und dass du ausziehen musst.“ 

„Jetzt macht sie wieder den „Dateiname“ an“ „Das ist doch nicht schön für deine Abhörer! 

Bemerkung: Der „Dateiname“ ist die Antwort, die extra für die Abhörer in meinem Schlafzimmer läuft. 


Nachtrag vom 18.12.2021

Drohungen und Erpresserbriefe zur Löschung von Internetinhalten durch die Mitbewohner. 

Die Hauseigentümerversammlung hat inzwischen eine Sammelklage gegen die Vermieter der Autorin von ArtemisNews beschlossen, sie solle diesen Text aus dem Internet löschen oder fristlos gekündigt werden. Der Beweis liegt vor. Beim derzeitigen Zustand der Justiz ist nicht ganz klar, ob das Grundgesetz den Richtern in Stuttgart noch bekannt ist, im Notfall wird jedoch der Rechtsweg bis zum Verfassungsgericht ausgeschöpft. 

Die Mitbewohner der ArtemisNews – Autorin haben gemeinsam versucht, sie als „verrückt“ bei der Polizei zu verleumden und holten diese bis zu 20 Mal ins Haus, um eine Verschleppung zu organisieren. Dabei wird jeder Anblick der Autorin durch ein Fenster, sowie Flugblätter, Türschilder und Briefe, sowie jeder hörbarer Ton als Anlass genommen. Die Polizei ist an dem Verbrechen maßgeblich beteiligt. Sie schlug ohne Durchsuchungsbeschluss und Haftbefehl die Türe der Autorin beinahe ein und beschädigte dieses schwer, die Staatsanwaltschaft gibt der Polizei dabei Deckung und begeht so Hochverrat an der Verfassung nach Art 13 GG. 

Der schließlich Einbruch in die Wohnung geschah durch Felice Ci, der mit Fäusten auf die Bewohnerin los ging. Da all dies eine Vertreibung nicht auslösen konnte, haben die Hausbewohner den schönen Nazibegriff „Störer“ für eine Person ausgemacht, den „Störer“ wollen sie nun „beseitigen“ lassen, egal ob fristlose Obdachlosigkeit oder Verschleppung in das Foltergefängnis der Stuttgarter Polizei (die Psychiatrie) dabei im Spiel sind. Nein, ich nenne die Dinge beim Namen, die Beweise lesen Sie auf dieser Website. 

Der Streitgegenstand ist die gesamte Website ArtemisNews.de und ihre Domain, von denen Nachbarn nach Nachbarschaftsrecht behaupten, sie wäre ein Störer, als wäre ein Mülleimer im Treppenhaus liegen geblieben und nicht Presse nach Internetrecht. Sie versuchen mit Nachbarschaftsrecht die Website und die Eigentümerin als „Störer“ zu bezeichnen und zu beseitigen, als hätten Nachbarn Recht auf Eigentum einer Nachbarin. Selbstverständlich gehört dies auch zur üblichen Frauenverachtung, da die Rechte der Frauen konsequent von allen Machtpositionen aus ignoriert und weg gelacht werden und man so nicht weiß, wie ein Gericht auf diesen Verfassungsbruch reagieren wird. Eine Klage gegen die Menschenrechte der Autorin wird angedroht über Hintermänner und Bedrohungen gegen Provider und Vermieter. 

Die Website wollen sie zum Schweigen bringen, indem sie Erpressungsbriefe an Provider und Vermieter der Autorin schicken. Diese sollen die Mieterin zum Löschen der Website erpressen, oder sie würden vor Gericht gestellt. Die Hauseigentümerversammlung verwendet nicht zum ersten Mal Nazisprache, 1 Jahr zuvor wurde über die Autorin diskutiert, um eine Endlösung Zitat: „finale Lösung“ für sie zu finden. Die religiösen Zusammenhänge sind nicht auf Papier gebracht worden, sondern nur eine rechtsanwaltliche Drohung, dass alle Themen mit dem Wort Holocaust auf dieser Website gelöscht werden sollen und dies stellt den Straftatbestand der Erpressung zur Holocaustleugnung dar. Natürlich werden Anzeigen der Autorin weder von der Staatsanwaltschaft Stuttgart, noch von der Polizei entgegen genommen oder verfolgt. So geschehen auch bei Wohnungseinbruch, so dass man von einer Mittäterschaft der Polizei sprechen muss. 

Der Rechtsweg folgt dem Terror, die Klage lautet: Zensur oder Rauswurf aus der Wohnung und Domainlöschung, da sich Nachbarn als „wichtiger“ bezeichnen und diese Website und ihre Menschen – und Grundrechte auf Meinungsäußerung und Pressefreiheit weg klagen wollen, indem sie Meinungen von Anwälten als illegal bezeichnen lassen. Ein Verfassungswidriger Umtrieb findet statt! 


Einbruch und anderer Terror


Zitat aus der Einladung der Hauseigentümerversammlung:

„Zu TOP6 Einhaltung der Hausordnung (Störer durch Hausbewohner)

Beispiel einer Antragstellung.

Die anwesenden Eigentümer beschließen, die Eigentümerin der Wohneinheit WE 05 (Familie…..) im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen einschließlich Zwangsvollstreckungsverfahren durch Beauftragung des Rechtsanwalts Michael Auch, LL.M, Leonberg Str. 15, 71277 Rutesheim (Tel. …..) aufzufordern, das Mietverhältnis mit seiner Mieterin (Frau….) fristlos, hilfsweise ordentlich zu kündigen. Die Hausverwaltung wird hierzu bevollmächtigt, die Beauftragung an den Rechtsanwalt zu erteilen. Sämtliche anfallende Kosten werden der verursachenden Eigentümerin (WE 05) belastet.“


Die Hauseigentümer einigten sich nach Aussage des Hausverwalters einstimmig dazu, mich beseitigen zu lassen.