Hochverrat der CDU – und Merkel wegen Plakaten – Folterabsicht und Völkerrechtsbruch der CDU Polizei
Zuerst veröffentlicht am 1.7.2022 – Ergänzt am 30.05.2024
Folterabsicht steckt hinter Geisteskrankenverleumdungen vor der Polizei und der Justiz. Die Hexenjagd im Haus war von der CDU beabsichtigt, um mich für ihre 3 Kinderpolitik in eine Klinik zu bringen und mir dort mit dem „Recht auf Körperverletzung“ (Psykhg BW §26 Unmittebarer Zwang) der Psychiatriemitarbeiter eine Verhaltenserziehung gegen meine feministische Meinung und meinen Kirchenaustritt, vor allem meine Zurückweisung der mich jagenden Männer und der Ehe und auf jeden Fall eine gewaltsame Gehirnwäsche und Umerziehung meiner „GESUNDHEIT“” hin zu einer Schwangerschaft. Dies weiß ich aus Gesprächen, die ich im Haus mitanhören muss, da die Nachbarschaft sich so freut über die Vergewalitgung und die Prügel, die Herrenrechte, bzw. Vorrechte der Männer in der Psychiatrie. Ich soll dort für die Kirche so brutal wie möglich erniedrigt, beleidigt, misshandelt und „Schwanger gefoltert werden“ . Die Psychiatrie bestellt mich über dies Verleumdungen als Opfer. Ich soll von der Polizei gewaltsam aus meiner Wohnung geholt werden. Eine Straftat müssen sie für diese Freiheitsberaubung nicht mehr nachweisen.
Die Verleumdung durch meine Nachbarn und die Polizei der Herrenrechtler (AfD, Kirche, CDU) einer psychischen Krankheit reichte ihnen für Überfälle auf meine Wohnung und den Versuch einer Verschleppung. Meine Türe wurde angebrochen. Dies ist nach Völkerrecht ein Kriegsverbrechen gegen meine Menschlichkeit. Eine Vergewaltigung wurde mir durch die Polizei, die Amtsärztin und das Amt für öffentliche Ordnung angedroht, da sie bei mir erschienen für eine Zwangseinweisung. Die Worte der Ärztin: „Warum sind Sie so lange alleine?“ Waren der Vorwurf, dass ich wegen meines Ledigseins und der Verweigerung der Nachbarschaft Sex als Verkauf anzubieten. Ich habe eine schöne Wohnung alleine. Die Herren hier wollen sie für die Männer, sie wollen mich „ficken“ dürfen und der Folterparagraf des Landes Baden-Württemberg soll ihnen dazu die Macht geben. Dann sei ich nur noch Gehorsam den Befehlen der „Männer“ und würde die 3 Kinder bekommen. Dies ist Kriegsverbrechenspolitik der CDU / Kirche /AfD Stuttgart und hat meine Verschleppung, Folter und Vergewaltigung zur Absicht. Dies war mein Antwortbrief auf diese Versuche an eine sehr unverschämte Staatsanwältin, die mich brutal beleidigte, dass ich mich gegen die Verleumdungen von Kellnern und Hausfrauen, ich sei geisteskrank nicht zu wehren hätte. Die Staatsanwältin vertritt den Staat der Angela Merkel noch und diese CDU hat die Kriegsverbrechen gegen die Feminstinnen für die CDU Kirchenherrenrechtler in Stuttgart begonnen.
Völkerrecht: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die durch das Psychischkrankenhilfegesetz des Landes Baden Württemberg und ihre Polizei begangen werden:
„§ 7
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
„ 3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,
…”
Diese Rechte meines Volkes oder mir als Person, die von der CDU als ABSCHAUM beschimpft wird, bzw. als „psychisch auffällig“, weil ich ihrer IDEOLOGIE nichts abgewinnen kann, sondern ein anderes Leben wollte, als das einer Kirchengläubigen Hausfrau mit 3 Kindern oder nur die Politik der CDU nicht wäblt und auch ihren Hochverrat an der Verfassung bekannt gab, als die Coronapandemie die „Situation“ war. Diese Rechte an meinem „Volk“ sind hier gebrochen worden, durch den Einbruch der Polizei und die Verschleppungsdrohungen, auch durch ein Berufsverbot, das mir die CDU über die Hintertüre einiger anderer Verleumdungen erteilt und die mich verfolgen läßt, sollte ich andere Arbeit finden. Diesem Volk, der Feministinnen, Kirchenaustreterinnen und Presse, der politischem Opposition, das eigentlich nur Grundrechte wahr nimmt, die der CDU nicht passen, wird verfolgt von Polihzei, die dieses Kriegsverbrechen an mir plant und an anderen begeht und vom Landtag von Baden-Würettemberg, der die Folter über den Paragrafen 26 des Psychischkrankenhilfegsetz wieder einführt und zwar für die Leute, denen keine Straftat bewiesen werden muss, wie es das Grundgesetz vorsieht, wenn sie verhaftet werdem und über Jahre hinweg in den Psychiatrien der Körperverletzung und Folter ausgeliefert werden und ihrer Freiheit beraubt und vollständig von der Außenwelt abgeschnitten werden.
Ich beantworte weder dem Mann auf der Straße, noch dem im Hausflur, noch dem Polizeibeamten oder dem Amt für öffentliche Ordnung oder der Amtsärztin oder dem Gesundheitsamt oder der CDU, wie oft, mit wem oder wann ich irgendwelche sexuellen Aktivitäten oder Beziehungen habe und ich verbitte mir eine Erzwingung einer religiösen Einehe und genauso die Prostitution, die meine Nachbarin Heike H* von mir fordert, andererseits. Das geht Sie alle nichts an. Als die Vergwalitgung in der Ehe noch Herrenrecht war, habe ich beschlossen nicht zu unterschreiben, sondern nur Ehen ohne Trauschein zu erstreben. Dabei ist es geblieben und das solltet Ihr doch hören: Meine körperliche und seelische Unversehrtheit, sowie mein Verhütungsrecht ist mein Feminismus und wichtiger als Euer Männerrechtsgott, der überall auf der Welt Frauen benachteiligt, vergewaltigt und zu Schwangerschaften zwingt und sie dann noch verhöhnt und aushungert. Ich mache eben nichts für den Vergewaltigerstaat und seinen Gott. Eine Kirchenpartei sollte nie mehr die Macht über Deutschland bekommen. Sie ist zur Folterdiktatur verkommen, die religiöse Konzentrationslagern für ihre Ideologie aus der Psychiatrie gemacht hat.
Die CDU ist ein Kriegsverbrecher über diese Psychiatriepolitik geworden.
Dies mein Verteidigungsbrief an die Staatsanwaltschaft:
************ Stuttgart
Staatsanwaltschaft Stuttgart
70049 Stuttgart
Aktenzeichen 7 Js 44086/22
Stuttgart, den 29.6.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Staatsanwältin Bühler Saam
Wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verleumdung.
Frau Bühler Saam weist in ihrem Schreiben zurück dass ich mich dagegen wehren darf von verschiedenen Personen als geisteskrank bezeichnet werde und will auch weitere Beschwerden von mir diesbezüglich nicht entgegen nehmen:
Schreiben vom 13.6.2022/1kin
S. 5. Und 6. Der Angriff auf mich, ist extrem böswillig. Ich habe Felice C* dabei gefilmt, wie er mich anbrüllte mit den Worten „dann kommst gleich in die Klapsmühle“ und „ich schick sie in die Psychiatrie“ Meine Anzeige gegen ihn, wegen Verleumdung wurde auch anerkannt. Sein Tonfall war extrem gehässig und böswillig. Er will mir mit der Psychiatrie schaden zu fügen und nicht „helfen“ Aktenzeichen-134JS38075/22. Sein Tonfall beweist es.
Außerdem ist bewiesen, dass es sich um einen absichtliche sehr verletzende Verleumdung handelt, die mich absolut herabwürdigt.
Frau Bühler Saam sagt in ihrem Schreiben aus, dass es keinen Hinweis auf absichtlichen Schaden gibt. Dem ist nicht so. Der Tonfall und der Hass C* beweisen, dass er mir weh tun will und mir Schaden, vielleicht auch körperliche Gewalt, aber auf jeden Fall Freiheitsberaubung antun will. Dies sind keine leichten Verbrechen.
In dem Schreiben vom 13.6.2022
Schreibt Frau Bühler Saam dass es naheliegend sei, dass ich „psychisch auffällig“ sei. Dies kann sie als Staatsanwältin genauso wenig beurteilen, wie der frühere Biergartenkellner Felice C*, der jetzt arbeitslos ist, wie die ungelernte Frau M* * oder die Gastronomin Heike H*. Auch die Polizei ist nicht qualifiziert, sondern beteiligt sich an den Aussagen meiner Nachbarn, die sich zu einem Mobbing zusammen geschlossen haben.
Ich zeigen hiermit Frau Bühler Saam wegen Beleidigung an, da sie behauptet, es sei anzunehmen, dass ich wegen der Hetzte im Haus tatsächlich psychisch auffällig sei. Frau Bühler Saam kennt mich nicht und kann mich nicht beurteilen und sie ist keine Fachärztin für Psychiatrie. Stattdessen ist ihre Aussage ebenfalls im Hass auf mich gemacht, der durch diese Gruppierung ausgelöst wurde, die Hetze gegen mich verbreitet.
Ich zeige also die Aussage auf S. 6 wegen Beleidigung und Verleumdung an:
„Vielmehr ist die Annahme, dass die Anzeigeerstatterin „psychisch auffällig“ ist, aufgrund der Gesamtumstände nicht nur nicht von der Hand zu weisen, sondern naheliegend“
Ich widerspreche dieser Aussage, sie ist ihrerseits eine Beleidigung. Die Umstände sind durch meine Nachbarn Felice C*, Heike H* und Alina M*B* erzeugt worden, die den Rufmord gegen mich besonders oft wiederholen. Es gibt keinen Grund ihre Aussagen für psychiatrisch seriös zu halten. Stattdessen geht es im Haus um einen politischen Streit wegen eines Merkelplakates und die persönliche politische Meinung von Frau Bühler-Saam spielt eine Rolle, sowie die Meinung meiner Nachbarn und daher ist es eine Parteifrage.
Einen sachgerechten Umgang bekomme ich von der Justiz so nicht, da all diese Behauptungen die Unwahrheit sind und auf politischem Hass und dem Hass C* auf Frauen her stammen und eine Poltische Meinung zur Geisteskrankheit stilisieren und mich so in entwürdigender Weise beleidigen und sogar um meine Menschenrechte betrügen, wie es das Psykhg mit Menschen macht, die wegen einer Krankheit benachteiligt werden. Das ganze Gesetz ist ein Verfassungsbruch, der politische Verfolgungen wie diese erst ermöglicht.
Frau Bühler Saam sagt, es seien nach § 193 StgB herabwürdigende und Menschenwürde verletzende Beleidigungen gegen mich im Interesse der Polizei und der Staatsanwaltschaft .Anscheinend handelt sie hier im Auftrag der CDU und Angela Merkel, die aber nicht mehr an der Macht im Kanzleramt ist und daher nicht mehr das Recht auf Beleidigung meinerseits nach § 193 StgB haben dürfte.
Dass sich Frau Bühler Saam die Belegungsrechte nach § 193 StgB heraus nimmt zeigt, dass sie weiß, dass ich in beleidigender Weise verleumdet wurde und dies sollte nicht vom Staat ausgehen, da auch Frau Merkel nicht das Recht hat, mich wegen eines politischen Plakates als „psychisch auffällig“ von der Polizei beleidigen zu lassen, um mich in das Menschenrechtsabschaffende Psykhg zu stecken. Nach Art 3 GG habe ich das recht wegen meiner politischen Meinung benachteiligt oder beleidigt zu werden. Die Beleidigung als „psychisch auffällig“ durch die verschiedenen Personen bezog sich aber immer aufm eine politische Meinung und mein Frausein. Sie ist daher in tiefster Weise Verfassungsbruch und damit Hochverrat. Die Gesamtheit der Beleidigungen durch psychiatrisch unausgebildete Personen sind Volksverhetzung und stellen für mich eine starke Bedrohung und einen Rufmord dar.
Mein Verhalten ist nicht Grundlage dieser Behauptungen und dies konnte durch die Beweisvideos gegen die Beamten Schuder und Schneider vom 20.3.2021 gezeigt werden.
Frau Bühler Saam sagt in ihrem Schreiben S.6, ich könne keine Beleidigungen anzeigen.
„Weitere Strafanzeigen der Anzeigeerstatterin werden zwar weiterhin einer Prüfung unterzogen; soweit sie sich jedoch in den hier zugrundeliegen Sachverhalten erschöpfen, werden sie nicht mehr beschieden.“
Dies ist selbst eine Beleidigung und ich zeige sie hiermit an. Sie hat nicht das Recht mich im Grundsatz als „pschisch auffällig“ oder „querulatorisch“ zu bezeichnen.
„Vielmehr ist die Annahme, dass die Anzeigeerstatterin „psychisch auffällig“ ist, aufgrund der Gesamtumstände nicht nur nicht von der Hand zu weisen, sondern naheliegend“
Grundlos beteiligt sich Frau Bühler Saam hier an der Beleidigung, der Volksverhetzung und der Verleumdung. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass C* oder H* nicht in Hass gehandelt haben, als sie mich als geisteskrank beschimpft haben. Die Zitate aus der Anzeige gegen C* sind deutlich und sein Tonfall hörbar. Auch wenn viele die Volksverhetzung betreiben, bleibt sie eine strafbare Beleidigung und Verleumdung und hat das absolut erklärte Ziel mir zu schaden, meine Ruf zu morden, ja sogar eine Mündigkeit in Frage zu stellen und meine Freiheit zu berauben und meinen Körper zu verletzen, indem ich eine falsche Zwangsbehandlung erhalten soll. Dies war das Ziel der Polizeibeamten, die mich zuerst am 28.3.2020 wegen eines politische Plakates mit Einweisung bedrohten. Dies wird von Frau Bühler Saam als Drohung widerholt, indem sie das Ereignis fälschlicherweise als „Lärmbelästigung“ bezeichnet.
S.4
„Infolge eines Polizeieinsatzes an der Wohnanschrift der Anzeigeerstatterin. Der sich bereits am 18.3.2020 aufgrund einer von der Anzeigeerstatterin ausgehenden Ruhestörung ereignet haben soll, erstattete sie am 11.3.2021 gegen Hausmitbewohner, Polizeibeamte und eine Ärztin Strafanzeige, der mit Verfügung vom 16.4.2021 keine Folge gegeben wurde, AZ7Js 38021/12“
Hieran ist erkennbar: Am 18.3.2020 gab es keine Ruhestörung. Aber die Polizei bedrohte mich wegen des Fensterplakates mit der Aufschrift „Kein Merkel Faschismus“ mit Einweisung.
Das habe ich angezeigt, als Frau Rögner von der Polizei, Amtsärztin Kowlert und Jerome Schauder vom Amt für öffentliche Ordnung mich am 1.3.2021, ein Jahr später, einweisen wollten. Ich war Opfer eines Brandanschlages auf mein Auto und wurde daher einer Eigen- und Fremdgefährdungsprüfung unterzogen. Frau Bühler Saam teilt mir in diesem Satz mit, dass ich wegen der Einweisungsdrohung vom 18.3.2020 zwangsuntersucht wurde und dies wegen des politischen Plakates. Dies ist der Hochverrat der Polizei und Angela Merkel, die mich wegen eines Plakates gegen sie mit Einweisung bedrohte. Ich zeigte dies bereits an.
Den Zusammenhang mit diesem Datum der ersten Einweisungsdrohung gibt Frau Bühler-Saam in ihrem Schreiben hier durch die Nennung von Daten. Sie stellt meine Anzeige falsch dar. Ich zeigte Zwangsuntersuchung und versuchte Freiheitsberaubung am 1.3.2021 durch die genannten Personen an. Eine Politische Haft wurde versucht und darum besteht auch weiterhin die Verleumdung der CDU konformen Polizei und der Nachbarn in meinem Haus und diese Verleumdung hat nichts mit einer geistigen Krankheit oder einem „psychisch auffälligen“ Verhalten zu tun. Es handelt sich um einen Verfassungsbruch nach Art 5 und Art 3 GG, der in der Benachteiligung meiner politischen Weltanschauung und meines Kunstwerkes besteht.
Ich habe das Recht als Mensch mit Menschenwürde zu gelten und nicht entgegen der Menschenwürde beleidigend behandelt und bezeichnet zu werden. Ein fairer Umgang in der Justiz wird durch die Beleidigungen verhindert und nicht gefördert, da der Rufmord mich schädigt.
Der Staat darf mich nicht beleidigen, nur aus politische persönlichem Interesse der CDU.
Die CDU und Frau Merkel sind nicht der Staat und sie stellen nicht mehr die Regierung. Eine Beleidigung dieser Sorte, in der ABSICHT, dem „INTERSSE“ einer Gruppe von Regierungsbeamten ist sowieso recht fragwürdig im Bezug auf Gleichbehandlung und Menschenwürde. Es zeigt böswillige Absicht, dass der Paragraph § 193 StgB verwendet wird, da eine Beleidigung zum Zwecke der niederträchtigen Falschaussage und Falschdarstellung meinerseits bei der Justiz gemacht wird, mit dem Zweck mich in einem Verfahren zu benachteiligen.
Auch nicht nach § 193 StgB. Da die CDU nur eine Partei ist und ich nach Art 5 GG das Recht auf eine andere politische Meinung habe, die mich nicht gleich zur entrechteten Politischen Gefangenen einer Psychiatrie machen darf, da dies eine Benachteiligung wegen der politischen Weltanschauung dar stellt. Die CDU und die Polizei begannen mich so zu beleidigen, wegen meines Fensterplakates „Kein Merkel Faschismus“ und dies war die erste „Diagnose“, die psychiatrisch unausgebildetes Personal von der Polizei aus gegeben haben. Zuvor war dies von Heike H* und Felice C* in die Welt Gesetz worden und es handelt sich um Nachbarschaftshass aus politischem Grund und nicht um eine Krankheit oder Fehlverhalten meinerseits. Die CDU macht sich hier das Verhalten einer Diktatur zu eigen!
Ich erstelle hiermit Strafantrag gegen Frau Bühler-Saam.
Bitte nehmen Sie die Ermittlungen auf.
Bitte geben Sie mir Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
J* A*
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§ 192a
Verhetzende Beleidigung
Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Folterpargraph des Psykhg BW:
