Meinungsbußgelder in Stuttgart
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Sehr geehrte Frau Carozzo,
In Ihren Schreiben erwähnen Sie, dass ich hier Lärm gemacht haben soll. Dies ist unwahr. Sie haben auf einmal neue Zeugen, ohne Namen genannt, dies ist eine Widersprüchlichkeit in Ihrem Verhalten und damit ein Verfahrensfehler.
Ein Polizeieinsatz am Sonntag und ein Lärm fanden gar nicht statt. Hier haben Sie Bußgeld dafür erhoben, um sich zu bereichern, da das Lärmschutzgesetz für den Sonntag strenger ist. An diesem Tag war ich den ganzen Tag nicht zu hause.
Die feigen anderen Zeugen wollen anonym bleiben, weil ich sonst Anzeige wegen Verleumdung erstatten würde. Sie haben sich schon seit einem Jahr hinten rum mit ein paar Polizisten abgesprochen, mich wegen meiner politischen und religiösen Meinung abwechselnd an zu zeigen und dies schon Monate vorher. Dabei wird ein Plakat in meinem Fenster und mein Internetblog und für Christa Gerwin mein wegbleiben von der Kirche zum Anlass, mich in dem Haus zu mobben und mit Polizeieinsätzen zu terrorisieren. Da mein Blog und mein Plakat unter dem Schutz des GG steht suchen sie Ausweichmöglichkeiten mich dafür mit Anzeigen für andere Dinge zu bestrafen, für die ich dann Strafe bekommen soll. Alle Zeugen sind voreingenommen feindselig mir gegenüber und einer droht mir ständig mit Vergewaltigung.
Sie haben dabei abgesprochen, bei allem, was sie bei mir sehen, die Polizei zu holen. Dabei ist das Motiv Hass und nicht Lärm. Die Zeugen haben mich teilweise tätlich angegriffen. Felice Civale dort mit Stöcken und Fäusten mit Gewalt bedroht mich mit Vergewaltigung und hat meine Türe neulich ein getreten und mein Autodach angezündet und fällt als Zeuge nicht ins Gewicht.
Heike Hauschke will mich zum Löschen meines Internet blogs erpressen und Christa Gerwin wegen der Kirche. All dies ist Ihnen selbstverständlich bekannt, da Sie die Nachbarn aufgefordert haben, mich bei jeder Gelegenheit bei der Polizei zu melden, falls überhaupt ein wahrnehmbares Geräusch von mir kommt, um mich in eine Psychiatrische Klinik zu bringen, um einen Vorwand für eine ungerechte Haft einer unschuldigen Person zu finden. Darum hat wegen meiner Meinungsäußerung auch zuerst das Gesundheitsamt mit Einweisung gedroht.
Hier wird politisch motiviert bestraft und dies wird durch das Verwenden des Wortes „Propaganda“ bewiesen. Sie haben sich beim Umweltschutzamt und der Polizei deshalb des Hochverrats an der Verfassung schuldig gemacht. Und ich zeige dies hiermit an, wenn der Staatsanwalt dies liest.
Heike Hauschke fordert mich zu Verkehr mit Männern auf und schickt mir daher die Polizei, da sie mir das Alleinsein ohne Geschlechtsverkehr in der Wohnung nicht erlauben will. Frau Kowlert vom Gesundheitsamt hat mir diese Forderung nochmals mit geteilt. Es handelt sich hiermit um eine Anzeige wegen sexueller Nötigung. Ich verdächtige Frau Hauschke des Menschenhandels im Prostitutionsbetrieb in Stuttgart.
Tatsache ist aber, dass alle Nachbarn mir gegenüber feindselig sind und sich auf einer Hauseigentümerversammlung gegen mich eingeschworen haben.
Ein Beweis für übergroßen Lärm stellen ihre Aussagen für mich nicht dar. Wenn man auf der Strasse oder im Treppenhaus etwas hört, so stellt das nicht Lärm nach Lärmschutzgesetz dar, sondern nur normale Geräusche des Lebens, die nicht lauter sind als ein Fernseher. Ein extremes Mobbing durch die Nachbarn mir gegenüber führte zu ihren gemeinsamen Verleumdungen. Einen Lärmbeweis stellen die Zeugenaussagen der anonymen feigen Zeugen somit nicht mehr dar.
„Erheblicher Lärm, der die Gesundheit der Nachbarn gefährdet“ muss viel lauter sein.
Ich werde für normale Sprechen im Treppenhaus oder für das Vorübergehen von Nachbarn schon mit Polizeieinsätzen bestraft.
Es ist ihr persönlicher Hass, als Motiv für Anzeigen meiner Nachbarn. Noch dazu kommt, dass ich die meiste Zeit, von der Sie als Tatzeitraum sprechen, nicht einmal im Haus war.
Es ist keine Schutzbehauptung, dass die Nachbarn mich hassen. Das ist nachweisbar aufgrund von Mobbing, Brandspuren an meinem Auto und aufgebrochener Türe, sowie eine Verschwörung in der Hauseigentümerversammlung, gemeinsam bei mir ein zu brechen. Dies ist Polizei bekannt.
Sie verfolgen eindeutig nur den Inhalt des Gehörten und nicht den Lärmpegel und stellen damit eine aktive politisch, religiös und misogyn motivierte Verfolgung für mich dar, die absolut Verfassungswidrig ist. Geben Sie dieses Schreiben gleich mit an den Staatsanwalt!
Mit freundlichen Grüßen
OWi-AZ: 135/2021/3
Nachtrag 15.6.2021
Sehr geehrte Frau Carozzo,
Meinem Gestrigen Widerspruch ihres Schreibens bezüglich des Lärmbelästigungsbußgeldes, möchte ich noch hinzu fügen, dass Sie mir zwar mit mehren Zeugen drohen, mir aber die Namen nicht nennen. Ich zeige hiermit die Zeugen gleich wegen übler Nachrede an, diesen Brief können Sie der Staatsanwaltschaft ja gleich mit übermitteln.
Ich verlange als Beweise mehr, als nur die üble Nachrede einer mir sehr übel wollender Nachbarn, deren Meinung über Lärm vom Inhalt her kommt und nicht von der Lautstärke. Dies gilt auch für die Polizei, die mit dieser Ausrede einen versuchten Einbruch in meiner Wohnung rechtfertigen will.
Im Normalfall wird bei einem Bußgeldverfahren ein empirischer Beweis, wie ein Dezibelmessgerät verlangt und nicht die subjektiven Hassgefühle meiner Nachbarn. Die Nachbarn wollen mir nur mit all ihrer Macht schaden.
Ich sehe keinen wissenschaftlich begründeten Beweis in Zeugenaussagen. Ein neutrales Messgerät muss zum Beweis unermesslich großen Lärms eingesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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