Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist ein Menschenrecht und in unserem Grundgesetz Art.3 verankert.
Kein Mann hat das Recht, mehr Rechte einzufordern als eine Frau hat. Männer und Frauen haben gleiche Rechte vor dem Gesetz und sozial.