Offener Brief an Frau Aras- Landtagspräsidentin Baden-Württemberg
“Sehr geehrte Frau Aras,
Ich möchte mich hiermit über das Psychischkrankenhilfegesetz beschweren. Es wird willkürlich von der Polizei gegen mich als Frau, politische Bloggerin verwendet. Die Polizei hat nicht das Recht medizinische Diagnosen ab zu geben, nur um Frauen gefangen zu nehmen und zu missbrauchen, aber genau das versucht sie.
Ich zeige an, dass das Psychischkrankenhilfegesetz, Baden Württemberg die Menschenrechte bricht, indem es die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt und durch das Gesetz zur „Eigen- und Fremdgefährdung“ von psychisch Kranken anstatt dessen verwendet. Es werden so allen Menschen, die als geisteskrank bezeichnet werden, die Menschenrechte auf Freiheit und Unschuldsvermutung entzogen. Nun kehrte sofort die Polizeiwillkür ein. Die Polizei erfindet nun Geisteskrankheiten, wie Psychosen, um Frauen zu entführen und für mindestens drei Tage in ihre Finger zu bekommen. Dass die Behandlungen in den Psychiatrien der Folter und Fesselung gleichkommt ist allgemein bekannt.
Eindeutig herrscht in diesem Fall diese böse Absicht mir gegenüber. Die Polizei forderte Nachbarn auf, mich bei jeder Gelegenheit an zu zeigen. Einer der Nachbarn griff mich ständig an, dann holte er die Polizei und nennte mich psychisch krank. Als seine Kinder mein Autodach mit Feuerwerkskörpern anzündeten, kam die Polizei zusammen mit der Amtsärztin, um „Eigen- und Fremdgefährdung“ fest zu stellen. (Polizei Stuttgart 5. PKin Simone Rögner, am 1.3.2021)
Dass ich gar nicht psychisch krank bin, interessiert sie nicht, sie wollen mich unbedingt fest nehmen, ohne dass ich ein Verbrechen nachgewiesen bekommen hätte, wie es die Menschenrechte vor sehen.
Mir liegen für alles Belege vor.
Die Videodokumentation über diese Angriffe und absichtliche Einweisungsversuche durch den Nachbarn Felice Civale wurde vom Amtsgericht Stuttgart im Internet zensiert. Es wurde zur Zensur meiner Presse das Kunsturheberrechtsgesetz genommen. Die Anklage wurde aufgehoben, das Video vom Richter jedoch verboten. Hiermit wurde das Menschenrecht auf Pressefreiheit ebenso gebrochen.
Ich habe für all dies Belege aus Gerichtsakten. Die Polizei verleumdet mich massiv als psychisch krank, nur um eine politische willkürliche Haft zu rechtfertigen und beleidigt mich gleichzeitig über die Ärztin als Frau, indem sie mein Leidigsein als Krankheitssymptom bezeichnet.
Bitte reichen Sie meine Bedenken im Landtag Baden-Württemberg ein, dass dieses Gesetz nicht eindeutige medizinische Diagnosen erwartet und dass es überhaupt unzulässig ist, menschen mit psychischer Krankheit als Menschen zweiter Klasse zu stigmatisieren und ihnen in irgend einer Form eine Menschenrechtsbeschränkung auf zu erlegen, denn dies widerspricht dem Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung der Behinderten nach Art 3 GG.
Mit freundlichen Grüßen”