Polizeizensur für das Video: Frauenjagd in Stuttgart Ost

§ 23 KunstUhg

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Gilt: Es war ein Ereignis der Zeitgeschichte, wie ich von der Polizei Stuttgart wie eine Hexe durch die Strassen gejagt werde und dabei öffentlich verhöhnt wurde.
Es wurde der Polizei direkt gesagt: „Sagen Sie es hier vor allen Leuten“ Damit ist kein geheim gesprochenes Wort mehr vorhanden.
Außerdem wurde der Veröffentlichung des Filmes von der Polizei zu gestimmt, falls ihre Gesichter verpixelt werden und dies wurde durch die entsprechenden, im übrigen der Verfassung widersprechenden Zensurbalken, gemacht.
Das Kunst UHG darf nicht zur Vertuschung von polizelichen Verbrechen, wie Amtsmissbrauch und Personenjagd ohne Grund, benutzt werden. Ich zeige die beiden Beamten im Gegenzug deswegen an.

Ich weise Sie weiterhin darauf hin, dass ich in ihrem Polizeirevier als persönlich gehasste Person gelte und zwar wegen meiner Meinung und „verrückt“genannt werde als Opfer von Mobbing, Beleidigung, Verleumdung und Amtsmissbrauch. Auch von falschen Anzeigen, wie der oben genannten Az. ST/0754014/2021, die die Presse unterdrücken sollen, mithilfe von Nötigung durch falsche Anzeigenerstattung.
Wenn Sie nur einmal das Video ansehen, finden Sie die entsprechenden Beweise.

Weiterhin übersehen Sie das brutale Stalking der Nachbarn im Staibenäcker 24 gegenüber meiner Person.
Mit freundlichen Grüßen
J. Arnold