Schauprozess Gina Lisa Lohfink Sexualstrafrecht eingeführt – Justiz abgeschafft

Schauprozess:
“Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Der Prozess wird somit nur zur Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen Gründen durchgeführt, wozu propagandistische Zwecke oder die öffentliche Herabwürdigung und Demütigung eines Angeklagten gehören können. Schauprozesse werden unter anderem als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt und sind ein Merkmal undemokratischer Regierungsformen.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Schauprozess

Das Ergebnis des gestrigen SCHAU-Prozesses (22.08.2016) gegen Gina Lisa Lohfink:

Anklagepunkt: vergewaltigt werden und Anzeige erstatten.
(Natürlich heißt das in Wahrheit “Falschbeschuldigung”)

Sie wurde für schuldig befunden.

Eine Million Downloads in Deutschland und ein weiteres illegales Herumreichen eines Vergewaltigungsvideos ist eine immerzu fortgesetzte Vergewaltigung.

Dies geschah mit dem Vergewaltigungsvideo, das auch unter diesem Namen. “Vergewaltigung von Gina Lisa Lohfink”, verkauft wurde.

Sie wurde und wird bis heute im Internet öffentlich vergewaltigt und zur Schau gestellt. Alle notgeilen Böcke des Landes holen sich das auf ihr Smartphone und konstatieren dann im Chor: “Falschbeschuldigung, wir wollen noch mehr solche Videos!”

Keine Sorge, für Nachschub ist gesorgt. Die Vergewaltiger kommen straffrei davon und haben viel Geld und eine Justiz, die sie bedingungslos unterstützt. Besonders die schöneren Frauen Deutschlands sind absolut nicht mehr sicher. Diese sind es, die als Trophäen auf Smartphones von der männlichen Seite her, vergewaltigt auf Video zu sehen sein sollen. Sie werden schon erwischt werden, sollten sie mal mit einem Glas in der Hand auf einer Party stehen. Besonders die jüngeren Frauen fallen noch darauf herein. Nicht so die älteren, die das K.O Trophen- Gefühl schon kennen.

K.O. Tropfen lassen sich 24 Stunden nach Vergabe nicht mehr im Blut nachweisen. Dass diese K.O. Tropfen nicht bei Gina Lisa Lohfink nachweisbar waren ist also normal. Für die Richterin eine Beweis für ihre Lüge. Was du nicht beweisen kannst, das ist in Deutschland gelogen und  strafbar, für das Opfer. Dies, falls du eine Frau bist und einen Mann verklagst, der immerhin viel Geld verdienen will, indem er dich im Internet zur Beglotzung zur Verfügung stellt.
Eine Amnesie für die Zeit in der die K.O Tropfen gewirkt haben, ist normal. Darum erfuhr Frau Lohfink von der Vergewaltigung erst, nachdem jemand ihr verriet, dass ihr Video ein Brummer ist, im Internet.  Sie hat es also nicht gewusst, als sie einen der Männer am Tag danach noch einmal besucht haben soll. Sie hat es nicht wissen können, da Amnesie und K.O Tropfen normal sind. Ein weiterer Grund ein Vergewaltigungsopfer schuldig zu sprechen: Dass sie es am nächsten Tag noch nicht wusste.

Schuldig des Bestellens einer Pizza und des Tanzes, das beweist, dass Frau Lohfink während des Pizzabestellens und des Tanzens nicht vergewaltigt wurde. Auch nicht am nächsten Tag oder Monate vorher oder nachher. Also doch nicht ihr ganzes Leben lang? (Nur im Video die ganze Zeit)

Doch ihr ganzes Leben lang wird ihr Video als Trophäe von sabbernden Vergewaltigungsschaulustigen herum gereicht werden und alle werden sagen: Sie wollte das so und hat Strafe verdient. Ihre öffentliche Demütigung ist perfektioniert.

Das Video wird weiteren Vergewaltigern ein Vorbild sein und eine Anleitung: So kommst du auf jeden Fall vor Gericht davon und kannst die Frau noch vor der Justiz und der Öffentlichkeit zusätzlich vorführen und demütigen.

Ein Ende der Gewalt ist in Deutschland nicht in Sicht. Dafür gibt es sondern Jungenerziehung zu künftigen Sexualstraftätern. Nichts ist für Jugendliche interessanter als ein Skandalvideo.

Ein Ende der Justiz ist da. Sie kann von Frauen als tot betrachtet werden.
Ein Spieß, der vom Täter geführt wird, gegen seine Opfer.
Da hilft auch kein neues Sexualstrafrecht, dass nur noch das Klopapier wert ist, auf dem es gedruckt werden wird.
Die Presse verkündet es auf allen Kanälen: Wer als Frau Vergewaltigung anzeigt wird bestraft. Und wenn die Beweise noch so gut sind und die gesamte Vergewaltigung, samt “NEIN”  auf Video gebannt zu sehen ist.  So wird die Justiz das zum, Anlass nehmen, den Opfern zu erklären, dass sie ihren eigenen Willen nicht kennen sondern nur die Richterschaft. Und diese weiß  auch, was das Opfer mit NEIN gemeint hat, nämlich die Anwesenheit von Kameras und nicht das Würgend es Halses, was Todesangst auslösen kann oder Penisse in ihrem Mund. Wir sehen einfach nicht hin ist Motto deutscher Richterinnen, die seit der Naziherrschaft nicht ausgetauscht wurden und inzwischen ihren Nachwuchs ausgebildet und an die Richterbänke gesetzt haben.

Sensible Gemüter unter den Frauen haben sicher kein Verständnis, dass eine Frau es nicht mag, wenn ihre Vergewaltigung in Deutschland auf Hochtouren  herumgemailt wird. Diese sensiblen Frauen sind die Frau Richterin und die Staatsanwältin, die genau wissen was eine Vergewaltigung ist: Eine Frau die bestraft werden muss.

In solchen Fällen wird das Prinzip “teile und herrsche” eingesetzt: Lass doch die Frauen die Frauen verurteilen.

Justiz kann nicht mehr ad Absurdum geführt werden, als in diesem Fall.

Die Betreiber der Pornowebsites und die Darsteller haben viel Geld.
Falls es pro Klick auf das Video einen Euro gab, dann haben sie eine Million Euro zur Verfügung, um sich jede Richterin zu kaufen.
Nur so ein Gedanke.
Vielleicht kostet das Onlinevergewaltigen auch 5 € oder 10 € dann haben sie 5-10 Millionen Euro mit dem vergewaltigen von Gina Lisa Lohfink verdient und können sich nicht leisten, dass eine Frau wie diese sich dagegen wehrt.
Es ist schließlich ein lukratives Geschäft.

Die Vergewaltigerlobby lässt die Sektkorken knallen. Seit Jahren treibt sie PR im Internet und WILL AUFMERKSAMKEIT für die armen Angeklagten, die vor die Justiz müssen,  nachdem  sie ein Frauenleben zerstört haben. Das deutsche Herrenrecht ist in Gefahr.

Auch verurteilte Straftäter beteiligen sich an der Kampagne: Falschbeschuldigung.org. und Wikimannia.de.

So machen sich Täter zu Opfern und heischen enorm nach Aufmerksamkeit und Mitleid mit ihren gekünstelt gespieltaufgesetzten Tränen, die sie mühsam hervorpressen, nur um berühmt zu werden.

Dort darf jeder sein Opfer mit Namen in den Internetpranger setzten und ihr vorwerfen, dass sie den Sinn ihres Lebens einfach nicht akzeptieren wollte:

“Konnte sie nie darüber nachdenken, wenn sie auf ihre Hauptaufgabe hingewiesen wurde? Was war diese Hauptaufgabe? Bereit sein für Sex, nichts sonst!”  (Kachelmann)

http://falschbeschuldigung.org/Claudia_Simone_Dinkel (Frau D. bitte entschuldigen Sie die Nennung ihres Namens)

Das ist natürlich ein Grund fürs Vergewaltigen, den die deutsche Justiz auch anerkennt.

Das Zitat gehört zum Fall Kachelmann. Um eine Frau auf ihre Hauptaufgabe hinzuweisen und ihre geistig gesunden Wünsche nach Liebe und Beziehung zu zerstören ist eine Vergewaltigung mit gerichtlicher Ofperverurteilung das ideale Mittel. Das wurde dann auch gemacht. Der Prozess gegen die FRAU läuft noch.

Bücher und Websites über Falschbeschuldigungen bekommen viel PR und Fernsehauftritte. Bis alle es begriffen haben, dass das Verbrechen einen Mann anzuzeigen das schrecklichste ist, was eine vergewaltigte Frau tun kann. Schändung bedeutet, das Opfer hat die Schande zu empfinden. Alle anderen verachten dieses daraufhin. Der Täter, der einen bösen Charakter hat und ein Verbrechen verübt hat, ist daraufhin ein hoch angesehener Mann der Gesellschaft.  Deutschland liebt seine Verbrecher.

Die dazugehörige Esoterik wird in Jogakursen gelehrt: In Wahrheit hätte jedes Opfer sich das insgeheim gewünscht, dass man ihr die Eingeweide innerlich zerquetscht. Das war eben von ihr selbst so gewollt.
Das weiß auch jeder Sexualstraftäter, der seine eigenen Gefühle auf das Opfer projiziert, bis diese Einstellung fast als religiöse oder esoterische Lehre weiter gegeben wird. Immerhin gibt es eine gehörige Menge an Tätern in diesem Land, die ihre Lebensphilosophie: “Wenn ich vergewaltige, hat sie es gewollt.” überall verbreiten. Die Justiz stimmt zu. Oder wie auch immer das heißt. Früher hieß es mal Inquisition, wenn ein Hexenprozess stattfand.

Die “Falschbeschuldigerin”- Vergewaltiger-Lobby,  ist eine Fortsetzung der False-Memory Foundation, die sich gegen die Opfer von Kindesmissbrauch einsetzt und alle ihre Erinnerungen zur Lüge erklärt. Wissenschaftlich verbrämt vermittelt.
Im Fall der False-Memory-Foundation, weil es normal ist, dass die Opfer von Kindervergewaltigung erst nach Jahren darüber sprechen können und auch dass ihre Amnesie und die Elterliche Gehirnwäsche: “Das hast du nur geträumt, sei nicht so gemein zum Mann X”, erst nach vielen Jahren verschwinden. Diese Theorie steht hoch im Kurs bei Müttern und Verwandten vergewaltigter Kinder.

Die Verjährungsfristen für Kindervergewaltigung sind optimal auf diese psychischen Prozesse der Opfer zugeschnitten, so dass kein Täter in Deutschland jemals etwas zu befürchten hat.

So kann das Opfer einer Vergewaltigung, egal welchen Alters, als Lügnerin und Falschbeschuldigerin angeprangert werden.

Ein Hexenprozess ist die Folge. Die Frau steht am Pranger und vor Gericht.

Das Leben und die Körperteile einer Frau, sowie weibliche Attribute und Haarfarbe (egal welche), oder ob diese echt ist oder nicht, könnten ein Grund dafür sein, dass eine Frau ihre RECHTE VERWIRKT hat.

(http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/gina-lisa-lohfink-kaempft-um-strafe-zu-vergewaltigung-14281838.html)

Mehrere Schlagzeilen titelten so. Sie haben ihre PR getan und die Frau entrechtet. Übrig bleiben nur noch Wörter wie Falschbeschuldigung.

So titelt es uns: Es gibt eben doch zweierlei Recht in Deutschland.

Es gibt Menschen, besonders Frauen, die können ihre Rechte verwirken, wenn andere das wollen. Ihr Körperteile und Geschlechtsmerkmale gelten als Grund. Ihre sexuelle Ausbeutung, die auch schon vorher stattfand ebenso. Ihre öffentliche Erniedrigung, wie Nacktmodeln auf Pornomessen aufgrund finanzieller Not, gelten als Beweis, dass es bei uns immer noch Menschen gibt, die weniger Rechte haben als andere. Mit diesen darf alles gemacht werden. Glaubt eine große Zahl von verbrecherfreundlichen Menschen.
Ups. Das Grundgesetz der BRD ist mir gerade ins Klo gefallen. Einfach runter spülen, das hat keine Bedeutung in Deutschland.

Es gibt also Menschen mit verschiedenen Rechten.

Oben die Männer, dann die Frauen, dann die Kinder und dann unsere gemeinsamen Sklavinnen, die Frauen, die ihr Recht verwirkt haben, weil sie schön sind und Geld damit verdienen und alle sie dafür hassen.

Frau Lohfink ist für jede Herabwürdigung ihrer Menschenwürde ein Paradebeispiel. Frauen die es nicht anders kennen, als missbraucht zu werden, missbrauchen sich manchmal selbst. Auch muss Frau Lohfink eine Familie ernähren, die der männliche Part schon lange im Stich ließ. Sie ist gezwungen sich in entwürdigenden Fernsehsendungen demütigen zu lassen, weil das einen Haufen Geld bringt und sie nicht weiß, wo ihre eigene Grenze ist. Alle sind scharf darauf, ihre Brüste mal wieder im Fernsehen zu begaffen.

Nur um zu wissen oder gemeinsam zu beschließen, dass Frau Lohfink daraufhin ein Mensch mit weniger Recht und Würde sein wird und gerne auch von der Justiz geschlachtet werden darf.

Entschuldigung Frau Lohfink, für das was jetzt kommt.
Früher war es die Dorfhure, die bestraft wurde, wenn sie geglaubt hat, sie hätte Rechte. Sie wurde auf dem Scheiterhaufen als verbrannt, wenn sie zu etwas Geld gekommen war. Alle gierten nach ihrem Geld.
So ist es auch in unserem heutigen Fall. Da ist Geld zu holen, bei Frau Lohfink und es kann ein Exempel statuiert werden an einer Frau, deren Menschenwürde öffentlich zur Diskussion gestellt wurde. Aus was für niederträchtigen Gründen wissen wir.

Dies ist der Status einer Frau, die sich öffentlich auszieht. Sie hat keinen Status und anscheinend haben wir ein inoffizielles 2. Klassemenschen Strafrecht entwickelt für Leute, mit denen das gemacht werden darf.

“Wenn ich vergewaltige, hat sie es gewollt.”

1:1 übernommene Täterpsychologie wird Justizurteil.
Gegen das wird bei verurteilten Sexualstraftätern (kommt selten vor) eine Therapie gemacht, um diese übliche Tätereinstellung gegenüber Opfern zu ändern und ihnen ihr falsches Verhalten klar zu machen. Nicht so die deutsche Klatsch und Tratschgesellschaft. Diese ist täterkonform, es ist die Norm. Eine kranke Gesellschaft, die einer Therapie bedarf.

Immerhin wollen viele diese vergewaltigten Frauen ausbeuten, durch den Verkauf der Videos. Eine Justiz würde dem nur im Wege stehen. Es gibt schließlich immer auch ein nächstes Opfer und einen nächstes Pornovideo und die Frauen Deutschlands wurden eindringlich davor gewarnt:

DAS ANZEIGEN VON VERGEWALTIGUNG IST STRAFBAR!

Beweise sind irrelevant und sei auch dies gesamte Tat auf Video im ganzen Land sichtbar gemacht worden.

“Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Der Prozess wird somit nur zur Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen Gründen durchgeführt, wozu propagandistische Zwecke oder die öffentliche Herabwürdigung und Demütigung eines Angeklagten gehören können. Schauprozesse werden unter anderem als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt und sind ein Merkmal undemokratischer Regierungsformen.” https://de.wikipedia.org/wiki/Schauprozess

Holla Bundesrapeublik.

Victim Blaming per Gerichtsurteil.


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