Staatsanwältin fällt Richterspruch gegen Meinungsfreiheit und Wohnung – Korruption in Stuttgart

Die Totale Entrechtung! Keinerlei Gefahr in Verzug! In Stuttgart herrscht Polizeiwillkür und Korruption. Polizei in mafiösem Zustand.

Wegen der religiösen Weltanschauung darf eine Audiodatei in meiner Wohnung durch einen Einbruch in die Wohnung gestoppt werden und auch ein Audiogerät gestohlen werden. Immerhin hat die Nachbarin etwas gegen meine Meinung! 

Das Recht, dass meine Meinung in meiner Wohnung geäußert werden darf und das Recht auf die Unversehrtheit meiner Wohnung durch die Polizei wurde vollständig ignoriert. Wenn ich es bin gilt wieder kein Rechtsstaat. Man darf jetzt eine Türe auch ohne Gefahr im Verzug aufbrechen? Nur, wenn sowieso ein Mensch fertig gemacht werden soll! 

Datum: 23.02.2021

Betreff: Strafanzeige wegen 

  1. Der Versuch von § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

2. § 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt

3. § 240 Nötigung

4. § 187 Verleumdung

5. § 185 Beleidigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Polizei Stuttgart wegen dem Versuch Versuch von § 244 StGB Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl. Und § 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt. 

und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 22.2.2021 um 12.40 Uhr habe ich festgestellt, dass die Polizei Stuttgart versucht hat, mit Gewalt die Türe meiner Wohnung, im Staibenäcker 24, 70188 Stuttgart (A1.Stock) aufzubrechen. Es war kein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorhanden, noch war Gefahr in Verzug. Die Nachbarin hatte die Polizei lediglich geholt, weil sie eine Audiowiedergabe in meiner Wohnung stoppen wollte, die in Zimmerlautstärke lief und die keinerlei Ruhestörung darstellt. Sie störte sich lediglich an dem Textinhalt der Audiodatei. Wer die Polizeibeamten sind, kann ich nicht sagen. Die anzeigende Nachbarin war Frau Christa G, Staibenäcker, 70188 Stuttgart. Sie wohnt mir gegenüber im 1. Stock.  

Ich fürchtete um mein Leben, da die Nachbarn mich regelmäßig bei der Polizei als „verrückt“ beleidigen und verleumden lassen und ich im Falle Maria R. Aus Berlin Friedrichsdorf in den Medien gelesen habe, dass sie wegen eines solchen Rufmordes durch Nachbarn von der Polizei in ihrem Schlafzimmer erschossen wurde, die sich auch mit Gewalt Zutritt verschafft hatte. 

Ich sehe daher den Versuch meine Türe aufzubrechen oder die Drohung mit Schlägen gegen meine Türe und minutenlanges lautes Klingeln als Einschüchterungsversuch um meine persönliche Freiheit, die Unverletzbarkeit meiner Wohnung nach Art 13 GG und meine Meinungsfreiheit Nach Art 4 GG  ein zu schränken. Die Nachbarn Frau Christa G, Frau Heike H, Herr Felice C, Herr Wolfgang B (Hausgast und Lebensgefährte von Frau Heike H) alle wohnhaft im Staibenäcker, 70188 Stuttgart, wollen mir mit dieser Willkür ihren Willen aufzuzwingen. 

Ich werde hierbei auf vielfältige Weise genötigt: Ich solle mein Internetblog (artemisnews.net) löschen und meine Fensterdemo ändern. 

Die Polizei Stuttgart Ost, beteiligt sich bereits früher an Einschüchterungsersuchen, was das Fenster betrifft und beleidigte mich am um an meiner Wohnungstüre als „verrückt“ und zwar „Wegen ihrer verrückten Plakate da“ (Zitat). 28.3.2020. 

Ich erbringe jedoch Beweise für denVersuch von § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 StgB und § 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt.

Es besteht der Verdacht, dass sich die Nachbarschaft im Haus abgesprochen hat, mich über Polizeieinsätze nach (§ 187 Verleumdung) zu verleumden und meinen Ruf zu morden. Sie haben sich abgesprochen, mich regelmäßig vor der Polizei als „verrückte“ (§ 185 Beleidigung) zu bezeichnen und dies stellt den Tatbestand der Verleumdung dar, sowie Rufmord. Dies wird wurde bei mir schon bei  Frau R vom Polizeipräsidium Stuttgart, Polizeirevier 5,  Ostendstrasse, 70188 Stuttgart angezeigt. Als Beweis liegt ein Video und einige Fotos vor, wofür ich Frau Rögner die Internetlinks gegeben habe. 

Ich lege hiermit folgende Beweise vor: 

Ich habe das Klopfen gegen meine Türe durch Hammer und Meißel zum Zwecke des Schloßknackens auf Video aufgenommen und lege dafür eine Datei bei. Schäden an der Türe konnte ich nicht fest stellen. Aber es befinden sich Schäden an meiner Menschenwürde nach Art 1 GG, da die Nachbarn die Polizei ständig zu mir schicken, um mich in der Gegend zu erniedrigen und eine negative Imagekampagne gegen mich zu starten. Dies hörte ich sie aus den Nachbarwohnungen sprechen. 

Ich selbst bin durch den Türspion Zeugin geworden. Ich konnte fest stellen, dass das Schloß kurz geknackt wurde, habe es jedoch sofort von innen wieder zu gedrückt. 

Sie hören auf dem Video das Klingeln und das Klopfen des Aufknackens und sie sehen die beiden Polizisten im Einsatz. 

Die Tat fand am 22.2.2021 um 12.42 Uhr im Haus Staibenäcker im 1. Stock an der Türe meiner Wohnung statt. 

Bitte schauen Sie sich folgende beigefügte Videos an. 

Die Videos befinden sich auf einer 32 GB Micro SD Karte, ich füge einen Adapter hinzu. Bitte verlieren Sie sie nicht. 

1. Polizei-versucht-Türe-wegen-Meinung-aufzubrechen

2. Polizei-versucht-Türe-wegen-Meinung-aufzubrechen2

3. Polizei-versucht-Türe-wegen-Meinung-aufzubrechen3

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Stuttgart, den “

Die Antwort der Staatsanwältin:

http://artemisnews.net/wp-content/uploads/2021/04/Staatsanwältin-fällt-Richterspruch.pdf


Staatsanwaltschaft 

70049 Stuttgart 

Aktenzeichen 7 UJs 2308/21

Datum: 23.02.2021
Betreff: Strafanzeige wegen 

1. Der Versuch von § 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl 

2. § 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt 

3. § 240 Nötigung
4. § 187 Verleumdung 5. § 185 Beleidigung 

Neue Anzeige: 

5. Hausfriedensbruch 123 StgB

Verstoß gegen die Menschenwürde nach Art 1 GG

Verstoß gegen die Unversehrtheit der Wohnung nach Art 13 GG

Verstoß gegen die Meinungsfreiheit nach Art 5 GG

10.4.2021

Widerspruch wegen Ihrer Entscheidung über meine Anzeige gegen die Polizei Stuttgart.

Sehr geehrte Frau B,

Ich möchte hiermit ihrem Bescheid widersprechen. Ich hatte vor allem versuchten Einbruch vor einem versuchten Diebstahl angezeigt. 

Es wurde ausreichend nachgewiesen, dass die Polizei Stuttgart bei mir einen Aufbruch meiner Türe mit Hammer und Meißel versucht hat. Es liegen Videobeweise vor, sowie ihr letztes Schreiben, aus dem ersichtlich ist, dass Sie die Polizei um eine Erklärung gebeten hatten.

Ich möchte daher jetzt der Anzeige eine Anzeige gegen die Polizei Stuttgart wegen Hausfriedensbruch 123 StgB hinzu fügen. 

Außerdem möchte ich erklären, dass kein Streit unter Nachbarn bestand. 

Es ist mir nicht einmal ersichtlich, wer die Polizei gerufen hat. Ich hatte keinerlei Kontakt mit Nachbarn an dem Tag, bevor die Polizei erschien. 

Im Gegenteil kam die Polizei überraschend und hat auf einmal die Türe aufgebrochen. 

Sie wollte eine Audiodatei stoppen, die in Zimmerlautstärke lief und ich vermute, dass sie dies dies über das Entwenden von Audiogeräten versuchen wollte. Dies stellt für mich keine Gefahr im Verzug nach Art. 13 GG dar.

Es bestand weder eine Gefahr für die Rechtsgüter des Staates, noch für Leib und Leben. 

In meiner Wohnung bestand alleine die Gefahr, dass die Polizei eindringt und sich womöglich durch meinen puren Anblick auch noch zu einer Notwehrreaktion genötigt fühlen könnte. Dann könnte ich meine Unschuld auch nicht mehr beweisen. 

Eine versuchte Nötigung zum unfreiwilligen Öffnen der Türe ist erfolgt, weil die Polizei dies mit Hammer und Meißel, also der Anwendung von Gewalt gegenüber der Türe und seelisch grausamen lautstarken Schlägen gegen die Türe erzwingen wollte. Die Bewohnerin hätte, um Schäden an der Türe zu vermeiden, zu einem Öffnen nach § 240 Nötigung  genötigt werden sollen. 

Ich habe keine Einsicht darin, dass eine Streitschlichtung eine gewaltsame Türöffnung rechtfertigen würde. Es bestand kein Streit. Eine Nötigung zum Öffnen fand nach der Aussage der Staatsanwaltschaft statt, dies ist jedoch nach Art 13 GG nur bei Ausdrücklicher Gefahr erlaubt. Ich sehe mich hier mit zweierlei Maß gemessen, meine Rechte auf unversehrte Wohnung müssen wichtiger sein, als die Meinung meiner Nachbarin oder der Polizei. 

Da hier eine Zimmerlautstärke nicht überschritten wurde, wurde ich von der Polizei und der Nachbarin für meine Meinungsäußerung nach Art 5 GG mit Polizeilicher Gewalt gegen meine Wohnung bestraft. Die Polizei und die Nachbarin dürfen mich am ungestörten Konsumieren von Audiodateien nicht über gewaltsames Eindringen in meine Wohnung hindern, da diese weder eine Lärmbelästigung, noch einen Streit darstellen. 

Einen Angriff auf meine Menschenwürde nach Art 1 GG sehe ich in dem herablassenden Verhalten der Polizei ebenso. Sie geht gegen mich mit aller Härte vor, obwohl bei mir nur eine Meinungsäußerung in Form einer Audiodatei nach Art 5 GG geäußert wurde. 

Die Taten der Polizei stellen so für mich einen Hausfriedensbruch nach 123 StgB dar. Ich zeige diesen hiermit an. 

Mit freundlichen Grüßen

J. A


Antwort des Generalstaatsanwalts: Es ist ihm nicht wichtig.

http://artemisnews.net/wp-content/uploads/2021/05/Staatsanwaltschaft-Einbruchdiebstahl-Stuttgart.pdf


J.A.

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Herr K.

Werastr 23
70188 Stuttgart
Stuttgart, den 29.4.2021

Betreff:

Aktenzeichen 24 Zs 808/21

Anlagen: Video von den Ereignissen, zusammen gefasst und eine kurze Szene der Vorgeschichte. 

Sehr geehrter Herr K.,

zu Ihrem Schreiben vom 20.4.2021 möchte ich Ihnen hiermit einige Informationen geben. 

Die beiden Polizisten, die meine Türe belagerten und mit Hammer und Meißel darauf schlugen haben mich deswegen wegen Lärms angezeigt. Ihre Namen sind mir nun bekannt: 

Sie sind PKA Foran und PHMin Reinwald, beide Polizeirevier 5, Ostendstrasse 88 70188 Stuttgart. 

Sie hören auf den Videos, dass hier kein Lärm war, der lauter als ein Fernseher war. Ich halte die Anzeige wegen Lärms für eine Racheanzeige. 

Obwohl auf dem Video Christa Gerwin, Staibenäcker 24, 70188 Stuttgart zu sehen war, nennen sie einen Jannik Bruder, Staibenäcker 15, 70188 Stuttgart zusätzlich als Zeugen. Der Mann ist mir nicht bekannt, er wohnt 2 Häuser weiter. 

Ich schicke Ihnen hiermit noch einmal die Beweisvideos. Ich selbst habe den Satz gehört: „Frau Arnold, ich breche jetzt die Türe auf“ Ich konnte aber kein Video davon bei mir finden. Ich werde nochmals suchen. Ich habe leider nicht die ganze Zeit Aufnahmen gemacht. 

In der Nacht vom 23.2.2021 kamen die beiden Beamten wieder und rüttelten an meiner Türe um 22.30 Uhr, obwohl ich sie bereits zum Gehen aufgefordert habe. Dies stellt wohl einen weiteren Hausfriedensbruch nach § 123 dar. 

Ich fühle mich durch die Behauptungen der Beamten, sie wollten einen Streit schlichten nach § 187 StgB verleumdet. Auch durch ihre Behauptung, hier wäre ein ohrenbetäubender Lärm gewesen, für den sie mir einen Bußgeldbescheid vom Amt für Umweltschutz schicken ließen. Dies wurde von mir bereits angezeigt. 

Hier war immer noch keinerlei Gefahr im Verzug, die einen Aufbruchversuch meiner Türe in meinen Augen rechtfertigen würde. 

Mit freundlichen Grüßen

J. A.


Auf diesen Schrieb erhielt ich keine Antwort mehr.

Am 13.6.2021 brach mein Nachbar Felice Civale mit einem einzigen Schlag das Schloss meiner Türe auf. Es war bereits durch ungerechtfertigte Angriffe der Polizei vor beschädigt.

Als die Polizei weg war trat er die Türe nochmals auf und versuchte mich zu verprügeln. Ich war gerade dabei sie zu reparieren und er legte sich nicht mit meiner Bohrmaschine an.


Staatsanwaltschaft Stuttgart

70049 Stuttgart

Datum: 14.6.2021

Betreff: Strafanzeige wegen § 244 StgB Wohnungseinbruchdiebstahl und 

§ 123 StgB Hausfriedensbruch. § 303 StgB Sachbeschädigung.

Anzeige gegen Felice Civale, Staibenäcker 24, 70188 Stuttgart. Wegen Einbruchs und Sachbeschädigung. 

Und Alina Moreno, Staibenäcker 24, 70188 Stuttgart. 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 13.6.2021 um 19.25 Uhr ereignete sich bei mir im Staibenäcker 24 Folgendes: Es gab einen lauten Schlag gegen meine Türe. Die Alarmanlage tönte und ich ging zur Türe und sah, dass sie eingeschlagen war. 

Ich rief den Notruf, der versprach zu kommen. Eine Weile später sah ich Polizei im Erdgeschoss bei Felice Civale im Gespräch und holte sie herauf. Diese war aber von ihm selbst geholt worden. Ich bat sie, den Einbruch an meiner Türe als Anzeige auf zu nehmen. Sie machten ein Foto und wollten dies an  Komissarin Simone Rögner vom Polizeirevier5, Ostendstraße 88 weiter leiten. Diese ist jedoch im Urlaub bis zum 18.6.. Ihre Emails werden nicht empfangen. 

Felice Civale, Staibenäcker 24, 70188 Stuttgart wurde von mir danach im Treppenhaus angesprochen, ob er meine Türe eingeschlagen hätte und er sagte: „Ich habe dagegen geschlagen“ als Zeugen standen mit dabei: Christa Gerwin, Polizeirevier5 Ostendstraße und Alina Moreno, Polizeirevier5 Ostendstraße. Alina Moreno ist mit Felice Civale liiert. 

Hiermit wurde der Nachweis durch Zeugenaussagen erbracht, dass Felice Civale den Einbruch und Hausfriedensbruch begangen hat. 

Einige Zeit später reparierte ich die Türe. Auf einmal war ein Haufen Dreck vor der Türe. 

Frau Moreno klopfte und wollte mich am reparieren der Türe hindern. Ihr Baby könne nicht schlafen. Ich sagte ihr, dass sie nicht erwarten kann, dass ich für ihren Freund die Türe nachts offen stehen lassen werde, nur damit sie besser in die Wohnung eindringen können. Ich verdächtige jetzt Alina Moreno, dass sie zusammen mit Felice Civale versucht hat, die Türe in offener Form zu halten, um nachts oder bei meiner Abwesenheit nochmals ein zu dringen und zu stehlen oder mich zu überfallen. Felice Civale hat mir in der Vergangenheit des öfteren mit Gewalt bedroht. Meine Anzeigen diesbezüglich liegen der Polizei vor. 

Einige Zeit später, als ich immer noch die Türe reparierte schlug Felice Civale nochmals auf die Türe und sie sprang auf und flog mir beinahe ins Gesicht. Er streckte mir die geballte Faust ins Gesicht. 

Als ich deshalb nochmals den Notruf rief wollte mir niemand mehr helfen. Sie verwiesen mich auf das Polizeirevier Stuttgart Ost, aber dort legte man nur den Hörer auf und sagte: „Wollen Sie einen Witz mit uns machen“ Ich möchte hiermit Beschwerde gegen das Polizeirevier erheben, dass es mich grundsätzlich nicht ernst nimmt, meine Anzeigen nur selten aufnimmt und mich beschimpft und weg schickt. Daher muss ich regelmäßig Anzeige direkt und über Post bei der Staatsanwaltschaft erstellen. Man nennt mich dort ständig verrückt. Dies beleidigt mich zu tiefst. 

Nur mein nochmaliger Anruf beim Notruf veranlasste nochmals eine Streife vorbei zu kommen und Felice Civale zu ermahnen, er solle meine Türe in Ruhe lassen. 

Felice Civale hat schon in der Vergangenheit des öfteren auf meine Türe eingeschlagen und versucht sie auf zu brechen. Dies ist auf dem Video zu sehen, dass ich der Staatsanwaltschaft wegen meiner Anzeige gegen Ihn wegen Stalkings geschickt habe. Ich bitte dies bezüglich meiner Einbruchsanzeige mit zu beachten. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall. Der Mann greift seit langer Zeit meine Wohnung an und legt ekelhafte Sachen und  Drohbriefe davor. Dies ist in meiner Anzeige wegen Stalking gegen Felice Civale aufgelistet. 

Eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB. Meine Wohnungstüre wurde so zerstört, dass das Schloss nicht mehr benutzbar ist. Sie ist nach innen hin aufgebrochen worden. Fotos anbei. Weitere Fotos wurden von der Polizei gemacht. 

Bitte ermitteln Sie wegen des Sachschadens, des Einbruchs und des Hausfriedensbruches. 

Mit freundlichen Grüßen

J.A.