Täterjustiz- Kachelmannprozesse: Die Bestechungsgelder zahlt inzwischen das Opfer

Aus Mangel an Beweisen wurde Jörg Kachelmann frei gesprochen. Ein erster Gutachter hatte bestätigt, dass Frau D. vergewaltigt worden war. Es ist schon wieder ein MANN in GEFAHR geraten, durch das schlimmste “Verbrechen”, das bei einer Vergewaltigung zu einer Verurteilung führt: Die Anzeige des Mannes bei der Polizei.

Die Frau wird jetzt bestraft.

Es musste für Herrn Kachelmann also ein neuer zweiter Gutachter bestellt werden. Dieser bestätigte nach einer Zahlung von 7000 an ihn selbst die Unschuld Herrn Kachelmanns. Jetzt , Jahre später erging das endgültige Gerichtsurteil gegen die Frau: Sie wird dazu verurteilt, den Gutachter zu bezahlen. Es wurde an der PR geschraubt. Das Märchen von der allgegenwärtigen “Falschbeschuldigerin”, von Herrn Kachelmann kreiert, wurde über die Medien in ganz Deutschland verbreitet. Mit der Aussage: Alle Opfer von Vergewaltigung wollen das Leben eines Mannes zerstören, indem sie Anzeige erstatten.

Vergewaltigung wird nun als das Verbrechen umgedeutet das eine Frau an einem Mann begeht.

Recht und Unrecht, Gut und Böse, Täter und Opfer werden ins komplette Gegenteil verdreht. Der Mann hebt die Hand gegen die Frau, sie hat die Hämatome. Ihre Schuld ist bewiesen! Zynismus wird zur Wahrheit deklariert. Wer die Macht hat, hat die Justiz. Gesetzte, die es kaum gibt werden ad absurdum geführt. Die Medien haben es bereitwillig wiedergekäut, bis auf unsere feministische Berichterstatterin, der monatelang das Berichterstatten gerichtlich verboten wurde. Dieses Verbot wurde erst vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben, es schränkte die Medienfreiheit ein. Erst danach konnte Frau Schwarzer wieder darüber schreiben, dass das Opfer im Fall Kachelmann inzwischen selbst vor Gericht steht. Es durften Tatsachen und Beweise die gegen den Mann vorlagen nicht mehr in der Berichterstattung erwähnt werden. Es hätte ja der Eindruck entstehen können, dass der Mann doch schuldig sei.

Das Feindbild Frau wurde durch Herrn Kachelmann zelebriert. Es wurden Webseiten eingerichtet und Bücher geschrieben, um über Frau D. her zu ziehen. Dort präsentieren sich auch gerichtlich verurteilte Vergewaltiger als die wahren Opfer der vergewaltigten Frauen.
Es wird der Frau unterstellt, wie abartig sie doch sei, weil sie eine Beziehung mit Herrn Kachelmann wolle, wo ihre Aufgabe als Frau doch nur in der Erfüllung seiner sexuellen Bedürfnisse bestanden habe. Er erntet volles Verständnis von seinen Rape-Culture-Freunden und Freundinnen in der Presse, er bekommt Fernsehauftritte und darf sich öffentlich bemitleiden lassen. Kachelmann ist nicht irgend jemand, er wird von allen geliebt. Er ist prominent, er ist der Wettermoderator unserer Nachrichten.

Die Schuldumkehr in Deutschland ist perfekt. Die ersten Frauen werden systematisch als Lügnerinnen hingestellt, Der Justizminister warnt vor dem schweren Verbrechen der Frau eine Anzeige zu erstatten. Im Falle eines “Neinsagerechts” würde es zu massenhaft “Beschuldigungen” kommen. Das ist alles was, laut Machogesellschaft, an Gefahren wegen Sexualstraftaten in Deutschland lebenden Menschen droht. Männlichen Menschen. Weibliche sind dem Minister egal. Männer könnten beschuldigt werden und Frauen könnten Rechte haben. Denn nur eines steht für die Männer und viele Frauen in Deutschland fest: Die Schuld hat immer die Frau und diese lügt immer. Die Meute weiß Bescheid: Im Fall Gina Lisa Lohfink: Sie hat irgend wann schon einmal ihre Brüste gezeigt, darum ist sie einvernehmlich damit, dass jeder Mann Deutschlands ihre Vergewaltigung per Video herunterladen und weiterleiten darf. Das genügt schon. Sie hatte vorher eine Beziehung mit dem Mann. Das war auch bei Frau D so. Es wird geurteilt: Wer schon einmal mit dem Mann eine Beziehung hatte ist auch mit Vergewaltigung einvernehmlich und zwar für immer und ewig und ohne Widerrufsrecht. Gericht wird es bestätigen, dass dieser Mann für immer das Recht hat die Frau zu vergewaltigen. Schließlich war sie irgend wann einmal einverstanden und hat damit ihre Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit endgültig verloren.

Was dahinter steckt: Die Justiz deutet im Sinne des Herrenrechts aus vorherigen Jahrhunderten und nicht im Sinne der verfassungsgemäßen Grundrechte auf sexuelle Selbstbestimmung. Es gilt in Wahrheit nicht das Sexualstrafrecht sondern, dass der Mann über der Frau steht und diese ihren Körper zu seinem Vergnügen misshandeln lassen muss oder sie muss. Ansonsten muss die Frau mit schweren Strafen von Seiten der Justiz rechnen. Kein noch so absurdes Argument wird ausgelassen, um die Urteile gegen vergewaltigte Frauen zu rechtfertigen.

So werden unsere Urteile gefällt in unserer Umkehrjustiz, die sich nicht mal geringfügig nach den deutschen Gesetzten richtet, sondern nur nach dem Grundsatz Vicitm Blaming: Das Opfer ist der Sündenbock. Das aus der langen Tradition heraus, dass Vergewaltigung in der Ehe bis 1997 ein “Herrenrecht” in Deutschland war. Der Körper der Frau ist immer noch das Eigentum der Männer, in den Köpfen deutscher RichterInnen hat sich das nicht geändert. Ein Trauschein ist nicht mehr erforderlich es genügt eine Pizza die zuvor gegessen wurde oder auf eine Party zu gehen oder mit einem Mann in einem Raum zusammen sein. Das sind Urteilsbegründungen für Schuldsprüche gegen die Frauen vor der deutschen Justiz. Der Frau wird das Recht genommen, sich von einem Mann zu trennen und Nein zu sagen, auch bei körperlicher Gewalt und Gegenwehr ist das den Gerichten ziemlich egal.

Es bleibt ab zuwarten, welch absurde Verurteilungen Frauen zu erwarten haben, die “Nein” gesagt haben und dies auch beweisen können. Sicher ist die Tatsache dass ein Video gedreht wurde der Grund für das Nein und nicht die Schläge und die Vergewaltigung durch mehrere Männer. Ach so, war ja schon. Dass die Wahrnehmung einer Person mit einem Körper eher auf der Penetration und die Schmerzen dieses Körpers liegt und daher auch das Nein sich auf die Berührungen beziehen MUSS, als auf einer Kamera, die irgendwo im Raum steht ist der deutschen Justiz herzlich egal. (Fall Gina Lisa Lohfink)

Von solch gut bezahlten Gutachtern (Fall Jörg Kachelmann) wird gefaselt: Die Hämatome zwischen ihren Beinen stammen eher von Knien anstatt von Fäusten und daher wird der Mann frei gesprochen, bzw. die Frau bekommt die Strafe. Vielleicht waren es auch Fäuste statt Knie. Zur Aufklärung: Bei Vergewaltigungen setzten Männer Fäuste ein, um zu schlagen und um Beine auseinander zu pressen. Sie setzten auch Knie ein, um Beine auseinander zu halten und zu treten, oder sie setzen Füße ein und Schuhe, um Frauen in die Vagina zu treten, aber es gibt immer einen Grund, dass eine Spur eine Vergewaltigung an einer Frau zu einem Schuldspruch an der Frau führen kann. Oder zu der Verurteilung der Frau eine hohe Geldsumme an den Gutachter zu bezahlen, der herbeieilen musste, um das Patriarchat gegen die lästigen Vergewaltigungsopfer zu verteidigen und wessen Justiz das hier in Wahrheit ist. Die Justiz der Täter.

In Zukunft gilt: Wenn ein Hund eine Frau beißt, dann ist die Frau zu Schadenersatz an dem Hundehalter verpflichtet, denn der Gerichtsgutachter wird feststellen, dass die Bisswunde vom Schneidezahn und nicht vom Kauzahn stammt und sie daher eine Beschuldigerin ist. Die Frau wird dann zur Zahlung des Gerichtsgutachters verurteilt werden.


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