Teil 2: Haftgrund: Gar keiner. Inhaftierung: Auf unbestimmte Zeit
Präventivhaft in Bayern: Massive Menschenrechtsverletzung
Was passiert jetzt, wenn jeder unbequeme Brüger und unbequeme Bürgerin für immer ohne Grund inhaftiert werden kann?
Sowas ist immer der Beginn. Das Volk soll sich an den Zustand gewöhnen, dass jemand einfach so im Gefängnis verschwindet. Ist es erstmal dran gewöhnt, wird das nicht mehr nur mit dem Mann gemacht, der eine salafistische Kleidung und einen Bart trägt oder der ein Muslim ist, sondern auch mit der renitenten Bloggerin, Künstlern, mit der Frau, die eine Vergewaltigung anzeigt. Mit der Frau, die mit dem Richter nicht schlafen will, mit der Linkenwählerin, mit Katja Kipping, die einfach so vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Mit Harald Schmidt, wegen Stoiberfeindlichen Witzen, mit dem politischen Journalisten, mit Gina Lisa Lohfink, wegen ihrer Brüste, damit sie im Gefängnis nochmal ein Vergwaltigungs-Poronovideo drehen muss. Selbstverständlich, weil sie vorher eine Pizza bestellt hat auch “freiwillig”. Wie immer.
Mit dem Demonstranten, mit den Punks, mit den Juden.
Es gibt für die Inhaftierung von Gefährdern ja gar keinen Grund. Außer dass man sie einsperren will und die Macht dazu hat. Und der Bevölkerung ein Bild gemalt hat, dass diese Person als Monster hinstellt.
Also mit der anderen Frau, weil ihre Brüste größer sind als die eigenen (Im Falle einer bayerischen Richterin)
Oder mit der anderen Frau, weil die Männer sie mehr mögen.
EIN GRUND!
Oder mit dem Mann, der so komisch guckt.
Mit den “Leistungsverweigerern”, die krank sind und nicht arbeiten.
NEIN: SCHON WIEDER EIN GRUND!
Einfach mit den Leuten, die man nicht mag.
OHNE GRUND!
Das sind alles Gefährder.
Der Mann der die CSU nicht wählt, sitzt wahrscheinlich wie Gustl Mollath einfach schon seit vielen Jahren ohne Menschenrechte in der Psychiatrie. Da dürfen die Richter schon lange Menschen ohne begangene Straftat inhaftieren.
Aktuelle Menschenrechtsverletzungen in der Politik:
Bayern führt menschenrechtswidriges Gefährdergesetz ein.
Künftig können Richter alleine anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Spätestens nach drei Monaten muss ein Richter erneut entscheiden. Er kann die Haftdauer dann aber verlängern. Die Einführung des Begriffs drohende Gefahr nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht das.
(https://www.welt.de/regionales/bayern/article166809105/Bayern-verschaerft-Gesetz-gegen-terroristische-Gefaehrder.html)
https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte
- Verbot der willkürlichen Verhaftung oder Ausweisung