Volksverhetzung durch die Kirche- als Normalfall gegen Frauen

In erster Linie wird Volksverhetzung von fundamentalistischen Christen der katholischen Kirche gegen Frauen verübt. In Stuttgart ist die Hetze in der ganzen Gegend intensiviert worden. Die Leute, die regelmäßig die Kirche besuchen hetzten über freie alleinstehende Frauen und begehen Stalkingattentatte und Hassrede gegen sie.

Welcher Pfarrer oder Priester dahinter steckt, konnte noch nicht ermittelt werden, aber das Klima wird für die alleinstehenden Frauen zunehmend rauer und sie werden Opfer von extremem Mobbing und Verhetzung. Das geht soweit, dass Müttergruppen sich gegen Kinderlose Frauen richten und sie gezielt angreifen oder ältere Frauen und Männer sich den Frauen in den Weg stellen und sie offen beschimpfen. Dass die Kirche ihre Hetze seit ca.2015 intensiviert hat ist deutlich erkennbar. Sie macht sich des Volkserhetzungsverbrechens schuldig, das mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft wird. Außerdem klagen wir verhetzten Frauen über die Forderungen der AfD, sämtliche Frauenrechte abzuschaffen und Frauenarbeitsplätze zu vernichten, sowie verächtlich machende Schriften aus dem Regierungspräsidium Baden-Württemberg gegen die kinderlose Frau. An all diesen Hassattacken kann das „Wirken“ der katholischen Volksverhetzung erkannt werden. 

An den Hetzprediger: “SORGEN” Sie sich nicht um meine “SEELE” , da Sie in Wahrheit nur wollen, dass irgend ein Mann macht über mich gewinnt.


Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,


1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.”

https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html