Liebe Eltern: SCHULE IST EIN MENSCHENRECHT

SCHULE IST EIN MENSCHENRECHT

“Schools out forever”- Das Bildungsverbot im Notstand 2020 –

SCHULE IN DER KINDERKLINIK

Niemals hat eine Generation Kinder so heftig gegen die Schule gekämpft wie diese. Ich habe es selbst erlebt. 

Diesmal hatten sie Erfolg, es wurden nicht nur Stellen gekürzt, es wurde die Schule geschlossen. Schmunzeln vorbei.

Laut Bundestagsabgeordneter Katja Kipping wird dieser Notstand noch 1 Jahr gehen. Die Eltern werden in der Zeitung ausdrücklich dazu aufgefordert, die Kinder nicht selbst zu unterrichten. Es kostet mich 25 000 € Strafe, sollte ich als Lehrerin Hausunterricht anbieten, da ich keine Personen treffen darf. Ich glaube, das hat Merkel gesagt? Ich habe es noch nicht ganz verstanden, ich muss das nochmal anhören. Auf jeden Fall verhältnismäßig wenig zur Todesstrafe. 

Also dem Staat geht es um Folgendes: Die Kinder sollen keine Bildung mehr erhalten. Weder von der Schule, noch von Eltern, auch wenn es Pädagogen sind, noch von Nachhilfelehrerinnen. Wahrscheinlich kommen sie bald in die Häuser und sammeln alle Schulbücher ein und erlauben nur noch unpädagogische Internetseiten und Ballspiele am Computer und auf keinen Fall darf eine Familie noch ein Lexikon besitzen. 

Angela Merkel will dumme Kinder und keine Universitäten, wo sich immer diese linken Studentenproteste entwickelt haben. Z.B Kann eine Sophie Scholl z.B. so keine Flugblätter auf Unitreppen schmeißen, weil da keine Studenten mehr sind, die denken könnten, es wäre ein Terrorregime, das sowas tut. 

Was es bedeutet, wenn eine Generation Kinder keine Schule mehr haben, kann man gar nicht mehr absehen. Ich habe mir heute schon überlegt, eine Kinderklinikschule zu eröffnen, Kliniken sind erlaubt, wo die Kranken Kinder Schule bekommen (Es gibt sowas in Kliniken) und die gesunden Inklusionskinder werden könnten. So macht man das mit einer Sonderschule. Natürlich ist das nicht der Sinn der Sache. Angela Merkel will keine Bildung um jeden Preis. Alle, die dem zuwider Handeln werden aufs Härteste bestraft. 1984- Niemand berührt den anderen! Niemand darf mit dem anderen sprechen, außer auf große Distanz! Ihre Rede…Angela Merkel.… Ich hab den Film schonmal gesehen. … 

  1. Liebe Eltern: Unterrichtet eure Kinder selbst, unbedingt, das kann noch lange dauern. Sonst haben sie eine Kindheit ohne Schule und ein Leben ohne Bildung und das bedeutet Armut und Arbeitslosigkeit, sowie Unwissenheit gegenüber dem Leben. 
  2. Bitte helft mir, irgendwie zu protestieren oder das Verfassungsgericht anzuklagen, dass der Staat seiner Gewährleistung von Schule nachkommt. GG Art 7. Er ist dazu verpflichtet und das geht nicht über das Fernsehen, das sage ich euch ganz deutlich, als Lehrerin habe ich da Erfahrung. Die Lehrer müssen wissen, was die Kinder machen und das geht auch nicht ausschließlich über Computerprogramme und Fernunterricht. 

3. Wenn das Verfassungsgericht nichts nützt, müssen unsere Grundrechte eingefordert werden und zwar mit Demonstrationen. Ich habe damit begonnen, vom Balkon aus und in meinen Fenstern. Alles alleine, das muss Nachahmer haben. Wenn das Volk erst sehr leidet, wird es aufstehen, das weiß auch Merkel und dies wird durch Kontaktverboten und Ausgangssperren verhindert. Auch dies ein klarer Grundrechtsverstoß.

1 Jahr Notstand ist geplant, das heißt es wird dann noch verlängert. Niemals sind Herrscher freiwillig von der ihnen im Notstand verliehenen Macht abgerückt. Macht korrumpiert, sie macht süchtig. Man sieht es auch an Putin, der sich längere Amtsperioden erkämpfen will. An Erdogan in der Türkei kann man eine Diktatur wachsen sehen, aber das beste Beispiel ist Adolf Hitler, der durch Notstandsgesetze ein Terrorregime in Deutschland begründete. 

Lassen wir es nicht so enden. 


Artikel 26 UN MENSCHENRECHTSERKLÄRUNG

(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Art 7 GG
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Art 8 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.