Die deutsche Abkehr von den Menschenrechten – Die politische Hexenjagd ist zurück

Ausgelöschte Menschenrechte: Freiheit, Körperliche Unversehrtheit, Unschuldsvermutung, Benachteiligung von Behinderten, Schutz vor Folter, Gleichberechtigung von Mann und Frau ist aufgelöst: Ledige Frauen verfolgt. 

In allen 16 Bundesländern wurden ca. im Jahr 2015 neue Gesetze für die Behandlung psychisch kranker Menschen erlassen. Die Forderung der AfD stand im Raum: „Einfach weg sperren“ „Fort-schleifen“ Eine Forderung, die nicht nur an den Holocaust erinnert. 

In Stuttgart wurden zu Beginn des dritten Reichs Personen aus ihren Wohnungen gezerrt, die Verwandte mit psychischen Krankheiten hatten und zwangsweise in den Psychiatrien unter gebracht, da ihre Gene ausgerottet werden sollten. Auch echte psychisch Kranke waren darunter. Sie wurden Menschenversuchen ausgesetzt und schließlich in den Konzentrationslagern vernichtet. 

Diese Politik ist nun zurück gekehrt. Dabei haben die jeweiligen Landesregierungen die so genannten Psychischkrankenhilfegesetze gemacht, die den psychisch Kranken Menschen, die Menschenrechte weg nehmen soll. 

Hauptsächlich ist das Menschenrecht auf Freiheit aberkannt sobald ein Arzt eine „Eigen- oder Fremdgefährdung“ in einer Person sieht. 

Psychisch Kranke Personen dürfen nun einfach verhaftet werden, ohne dass sie eines Verbrechens für schuldig befunden wurden. Sie müssen unter erbärmlichen Haftbedingungen leben. 

Die Richtlinie der EU setzt das Grundgesetz nicht außer Kraft, so ist doch jetzt die Verfassungsübertretung eindeutig, was die Benachteiligung der Behinderten nach Art 3 GG betrifft und die Einschränkung von Freiheitsrechten nach Art 2 GG. Das Psykhg geht von einer Verhaftung aus, wenn eine „Eigen- und Fremdgefährdung“ vor liegt und nicht, wenn jemand Angeklagte/r in einem Strafverfahren ist. 

Teil 3 Unterbringung Psychischkrankenhilfegesetz Abschnitt 1 § 13 (3). 

„Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.“ 

Hier werden Menschen verhaftet, die nicht straffällig geworden sind, sondern nur unter Verdacht stehen, es in der Zukunft zu werden und dies ist eine gegenteilige Anwendung der Unschuldsvermutung nach der UN Menschenrechtskonvention und übertritt daher Art 1 Grundgesetz: Art 1 (2) GG: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ 

„Artikel 11 Resolution der Generalversammlung

217 A (III). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.“

Und nach

„Artikel 48 der EU Charter of Fundamental Rights. 

  1. Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig. (2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet“

Das Gesetz über die Unterbringung psychisch kranker Menschen ist also der Verfassungsbruch, da es den Menschen mit geistiger Krankheit und Behinderung die Unschuldsvermutung aberkennen läßt, indem sie auf Eigen- und Fremdgefährdung untersucht und daraufhin Strafen erhalten könnten. 

Das Menschenrecht auf Körperliche Unversehrtheit ist den Psychisch Kranken Menschen auch aberkannt worden: Sie dürfen an ein Bett „fixiert“ werden. Dies ermöglicht z.B. auch männlichem Personal, Frauen an ein Bett zu fesseln und sie so zu missbrauchen oder traumatisieren. Diese Praxis wird auch als Foltermethode angewendet. Psychiatriepatienten berichten davon, dass sie tagelang an die Betten der Psychiatrie gefesselt worden seien, ohne das sie auch nur zur Toilette gehen dürfen hätten. In der Klassifikation von Folter sprechen wir von „Stresspositionen“ und dies ist es, was hier statt findet. 

Baden-Württembergs Psychischkrankenhilfegesetz spricht davon, dass es zu grausamer und unmenschlicher Behandlung kommen kann. Die Opfer dürften dann den Council of Europe informieren, der jedoch nicht auf Emails reagiert. Die Opfer sind der Folter hilflos und rechtlos ausgeliefert. 

Das Psychischkrankenhilfesgesetz Baden-Württembergs behauptet, es würde eine EU-Richtlinie zum Kinderstrafrecht umsetzen. 

Damit ist bewiesen, dass die Landesregierung Betrug begeht, indem sie ein Gesetz für Kinder unter 18 auf Erwachsene mit psychischer Krankheit anwendet. 

Die Richtlinie der EU 2016/800  sieht ausdrücklich vor, dass die Richtlinie sich auf Kinder bezieht und definiert den Begriff Kind durch das Alter. Die EU Richtlinie 2016/800 sieht also vor, dass das Kind eine Person unter 18 ist: Abs. (1) EU 2016/800. 

Der Anwendungsbereich des Psykhg ist aber im Gegensatz„Personen, die aufgrund einer psychischen Störung krank oder behindert sind,“ (§ 1) . Dies sind zumeist nicht Kinder unter 18 Jahren.
Diese Allmacht, dass Unschuldige Menschen als „psychisch Kranke“ einfach verhaftet und folterartigen Haftbedingungen der Psychiatrie ausgeliefert werden dürfen nutzt jetzt die Polizei und die Regierung aus. Darin kann man nur noch Absicht sehen, weil es Absicht ist. 

Die als psychisch kranke Menschen gebrandmarkten Personen haben eine neue Version des Judensterns bekommen. Sie gelten als Menschen ohne Menschenrechte, also Menschen zweiter Klasse, die keinen Schutz bekommen, aber schwere Strafen und Misshandlungen. Von Hilfe kann hier keine Rede sein, es handelt sich um blanken Zynismus, wenn dieses Gesetz den Namen Hilfe verwendet. Psychisch Kranke haben hier den Rechtsstatus von Sklav:innen, ganz besonders, im Falle einer Entmündigung. Diagnosen sind dagegen reine Willkür der Politik. Sie täuschen nicht einmal vor, dass sie von Ärzten stammen müssten. 

Die Hexenjagd ist zurück

Das Gesetz, die Unschuldigen einfach einsammeln und einsperren zu dürfen wird in dem Sinne angewendet, wie eine Diktatur es macht. 

Im Jahr 2020 standen also zwei Polizeibeamte vor mir und behaupteten, dass ich psychisch Krank sei. Die Begründung war: „Ihre verrückten Plakate da“ 

Die Aufschrift auf den Plakaten lautete: „Kein Merkel Faschismus“ und die Kunstfreiheit der in meinem Kunstatelier hängenden Politischen Plakaten wurde so zur totalen Farce. Auch die Freiheit der politischen Meinungsäußerung und der Pressefreiheit- es handelt sich um ein Druckerzeugnis und um Text. 

All dies lachten die beiden Polizisten aus und sagten, sie würden mich dafür in eine Klinik einweisen lassen. Die Nachbarn hörten das, sie hatten mich zuvor schon als „verrückte“ beleidigt und sich köstlich über die Beleidigungen der Polizeibeamten amüsiert. „Man darf sie einfach in die Psychiatrie schicken lassen“ 

Ein Mann, der mich seit Jahren belästigte, ging mehrfach mit Stöcken und Fäusten auf mich los und bedrohte mich damit: „Ich hol die Polizei, dann kommst gleich in die Klapsmühle“

Er versuchte meine Türe ein zu schlagen und schrie: „Ich schick sie in die Psychiatrie“ 

Ich war dem prügelnden Nachbarn total ausgeliefert, da die Polizei nur mit ihm zusammen lachte und dann, wenn er sie rief, schrieben sie in die Polizeiakte: „psychisch auffällige Person“

Der Mann leerte jeden Tag einen Aschenbecher auf meinem Auto aus. Es geht um Erniedrigung. Als ich einmal den anderen Nachbarn anzeigte, weil er absichtlich Zigaretten auf meinem Auto ausgedrückt hatte, sagte die Polizei, ich würde sie angreifen und bedrohte mich. Ich kann also nichts anzeigen, ohne dass die Polizei es umdreht und mich als Angreiferin auf Polizeibeamte bezeichnet. Sowas hat Menschen schon umgebracht. 

Mein Auto ist also der Aschenbecher der gesamten Nachbarschaft und alle dürfen mich so erniedrigen, dass sie mich mit Einweisung bedrohen, wenn sie nur wollen. 

Die Polizei nimmt alle Lügen als wahr auf und beantragt, dass sie mich wegen „einer möglichen Psychose“ beobachten und vielleicht einweisen lassen dürfen. 

Die Diagnose kommt von einer ungelernten jungen Mutter, die mit diesem Mann ein sexuelles Verhältnis hat und die nicht angezweifelt wird, wenn sie psychiatrische Diagnosen abgibt. Dies auch wieder zur Erniedrigung, aber auch zur Beleidigung meiner Person und selbstverständlich zur Beweisführung, dass ich nach dem Psykhg – Dem Psychischkrankenhilfegesetz – meine Menschenrechte verlieren darf! 

Die Frau und der Mann dürfen mich von der Polizei beleidigen und schikanieren lassen und mit der psychiatrischen Folter bedrohen lassen, wegen des politischen Plakates. Das hat auch unter Olaf Scholz jetzt nicht aufgehört. 

Ihr Balkon ist über meinem Auto. Sie schütten jeden Tag den gesamten Aschenbecher über dem Auto aus. Die Kinder des Mannes schreien, wenn sie mich sehen: „Da kommt die Verrückte“ Volksverhetzug ist nicht strafbar, wenn ich es anzeige, das sagt die Staatsanwaltschaft. Weil ich keine Rechte mehr habe, vor der Staatsanwaltschaft, das alles andere ist egal- Gesetzt trifft in Kraft. 

Die Kinder warfen also eines Tages, nicht mehr nur Aschenbecher über mein Auto, sondern Feuerwerkskörper. Ich wurde über 2 Ecken darüber informiert und schrieb es an die Staatsanwaltschaft. Es war ein Lackschaden am Auto. 

Dies führte dazu, dass ich die Strafe bekam. Die Polizei hat den Mann nicht bestraft, sie wollte kaum das Auto anschauen, es wurde nur ein „Trick“ angewendet. 

Ein Mann vom Gesundheitsamt und eine Amtsärztin kamen mit und bedrohten mich, indem sie mir Fragen nach meiner Familie stellten. „Was haben Sie für einen Streit mit Ihren Eltern?“ „Warum waren Sie so lange alleine?“ Es war eine Prüfung auf Eigen- und Fremdgefährdung, weil es mein Auto war, das durch Männerhand angezündet wurde und dieser Mann mich als verrückte beleidigen durfte. 

Fragen, die die Polizei nicht stellen darf, sollen als Krankheitssymptome ausgelegt werden. Die Ärztin hat den Auftrag eine Diagnose zu stellen, mit der ich unter das Psychischkrankenhilfegesetz fallen könnte und dann einfach zum Foltern mitgenommen werden darf. Der Missbrauch des Gesetzes ist nicht nur da, er ist wahrscheinlich auch die Absicht hinter der ganzen  Gesetzgebung. 

Die ganze Geschichte beweist, dass Angela Merkel die Befehle zur Durchführung von Verhaftungen politischer Oppositioneller gegeben hat und dass sie aus politischen und persönlichen Gründen Verhaftungen Unschuldiger vor nehmen lassen hat. Es beweist, dass das Gesetz nur zu diesem Zweck geschaffen wurde, da eine psychische Krankheit in fast jedes Verhalten eines Menschen hinein interpretiert werden kann, aber es auch eindeutige Symptome gibt, die eine Ärztin jedoch nur über einen gefälscht ausgefüllten Fragebogen leicht vortäuschen kann, da es keine wissenschaftlichen Testergebnisse gibt die eine Psychose beweisen. Bestenfalls in einem besonders schweren Fall, wie einer Autismus Spektrum Störung ist eine Diagnose eindeutig oder bei einer geistigen Behinderung, die eindeutig eine Intelligenzminderung bedeutet. Bei einer Intelligenzminderung diesen Ausmaßes, dass jemand entmündigt wird, könnte ich nicht einmal diesen Text schreiben. 

Der Nachbar brüllt herum: „Die Frau ist so behindert und dumm und blöd“ 

Dies war für das Gesundheitsamt ein Beweis für meine Geisteskrankheit. Ein Facharzt wurde also erst zur Verhaftung mit gebracht. 

Ich habe Antworten verweigert und nach einem Anwalt gefragt, sonst wäre ich vielleicht wie Egon Eger im Jahr 1935 in einem Todeslager der Psychiatrie gelandet, da diese Ärztin aus ihrer persönlichen Meinung heraus, eine Krankheit aus meinen Menschenrechten macht. Auch auf das Menschenrecht, als Frau nicht zwangsweise mit Männer zusammen leben zu müssen und hier hat sie eine Nötigung vor genommen, weil sie mich überhaupt danach gefragt hat. Andere Nachbarn sagen:
„Die lassen wir unterbringen, wenn sie ohne Mann lebt“ Eine Zwangsverheiratungspolitik der Stuttgarter Kirchen liegt im Hintergrund vor. Ich werde bedrängt und gedrängt und bedroht, von Nachbarn, Polizei und dem Gesundheitsamt. Hier kommt zu der politischen Verfolgung die Verfolgung von mir als Frau noch hinzu. In dieser Gegend ist die johlende Menge jetzt so aufgehetzt, dass sie hinter mir her rufen, dass sich mich in die Psychiatrie schicken lassen, die Hauseigentümerversammlung darüber informieren, ich sei geisteskrank und müssen aus dem Haus gezerrt und eingewiesen werden und dass Erpresserbriefe durch Anwälte an meine Vermieter und Provider gerichtet werden, sie sollen mich zwingen meine Website zu löschen, oder mir die Wohnung kündigen und die Website löschen. Die Provider Alphahosting und Strato haben sich darauf eingelassen. Die Website ist jetzt außerhalb der Meinungsdiktatur Deutschland gehostet. Pressefreiheit zählt für niemanden etwas. Die Hexenjagdstimmung im Haus hat dazu geführt, dass die Polizei mich nachts aus der Wohnung zerren wollte. Und die Nachbarn meine Wohnungstüre eingeschlagen haben. Nur meine Sicherungen der Türe konnten solche illegalen Deportationen bisher verhindern. Einen Haftbefehl haben sie nicht, sie würden einfach behaupten, ich sei geisteskrank und das hinterfragt niemand von den Verleumdungen unterschreibenden Polizeibeamten. Bisher bin ich von einer falschen Fachärztlichen Diagnose verschont geblieben, aber die Polizei hat bereits einmal bei der Amtsärztin des Gesundheitsamt versucht eine Falschdiagnose zu bekommen. Eine Diagnose wie diese beseitigt bei den jeweiligen Opfern dann die Menschenrechte vollständig.