Polizeizensur für das Video: Frauenjagd in Stuttgart Ost

Polizei macht aus dem Grundgesetz einen Straftatbestand.

Die Polizei setzt mich massiv unter Druck, dieses Video aus dem Netz zu nehmen. Dabei setzt sie alle Zensurgesetzte ein, die völlig aus dem Zusammenhang und dem eigenen Zweck gerissen werden.

Z.B. Das Kunsturheberschutzgesetz, dass verhindern würde, dass überhaupt noch einmal Gesichter gezeigt werden können. Ich bekomme Strafanzeige um Strafanzeige ins Haus geflattert, wegen meiner Meinung, die als „Propaganda“ bezeichnet wird. Ein Begriff Adolf Hitlers, der von Angela Merkel jetzt auch eingesetzt wird. Mithilfe des Kunsturheberschutzgesetz versuchen sie Druck auszuüben, dass ich Videos freiwillig lösche, die völlig legal unter Art 5 GG geschützt sind und auf dieser nicht kommerziellen Website laufen. Die Polizei als Träger eines öffentlichen Amtes steht im öffentlichen Interesse, sie ist Zeitgeschichte und sie wurde auf die Veröffentlichung des an einem öffentlichen Ort aufgenommen Videos offiziell hingewiesen. Ein geheim gesprochenes Wort soll es sein, wenn ich der Polizei sage: „Sagen Sie es hier vor allen Leuten!“ So absurd verdreht mir die Polizei Stuttgart meine Rechte und droht mir mit Verfolgung. Die Polizei hat keinerlei Hemmungen mich mit Falschaussagen zu Bußgeldzahlungen zu erpressen. Immerhin bezeuget die mich hassende Nachbarschaft jede Lüge über mich. Die Verfassung wird hier dermaßen ins Gegenteil verdreht, dass man nur noch von Diktatur unter der Meinung der Kirchen, der Psychiatrievergewaltiger (Bezieht sich auf das Flugblatt, wegen dem die Polizei mich verfolgte) und der Politischen Meinung Angela Merkels reden kann. Alle andere Meinungen werden als Geisteskrankheiten und Verbrechen von der Polizei bezeichnet und bekämpft. 

Es soll vertuscht werden, dass meinem Nachbarsstalker Felice C. die Erlaubnis gewährt wurde, mich von der Polizei jagen und terrorisieren, verhöhnen und verlachen zu lassen, ja sogar mit Entführung und Vergewaltigung zu bedrohen. Die Polizei sieht nicht nur weg sie ist die Täterin, die das mit dem Nachbarn abspricht. 


BEWEISFÜHRUNG: DER DIALOG MIT DER POLIZEI IM EMAILVERKEHR:

Sehr geehrte Frau R…

Felice C… nimmt seinen Auftrag mich zu mobben sehr ernst. Ich habe ihn gerade beobachtet, wie er eine Bananenschale vor meine Türe gelegt hat. 

Sie könnten ihn ja mal fragen kommen, ob er verrückt ist? 

Ich habe immerhin bei Ihnen die Anzeige wegen Mobbing und Stalking und Beleidigung gegen ihn gestellt, also sind Sie zuständig. 

Ich lasse die Banane liegen, ich bin bei der Arbeit. Kommen Sie wenn Sie Zeit haben und fühlen Sie sich von mir bitte nicht so bedroht, dann könnte ich auch mal mit Ihnen telefonieren. 

Mit freundlichen Grüßen

J A


DIE ANTWORT:

Sehr geehrte Frau A…,

eine Bananenschale vor der Wohnungstüre werte ich nicht als Mobbing, Stalking oder sonst irgendetwas. Ich werde Herrn Civale diesbezüglich gar nichts fragen und werde auch nicht deswegen vorbei kommen. Auch werde ich die Schale nicht wegräumen, da ich nicht bei der Müllabfuhr beschäftigt bin.

Seien Sie die Schlauere von Ihnen beiden, räumen die Bananenschale weg und reagieren ansonsten gegenüber Herrn Civale nicht. Das ärgert ihn mehr, als jede andere Reaktion von Ihnen. 

Frau A.., auch fühle ich mich von Ihnen in keiner Weise in irgendeiner Form bedroht. Falls dieser Eindruck bei Ihnen entstanden sein soll – dem ist nicht so. Gerne können wir bei Bedarf telefonieren.  

Ansonsten können Sie gerne zukünftig den ‚offiziellen’ Weg der Anzeigenerstattung wählen… persönlich beim Revier oder über die Internetwache der Polizei Baden Württemberg. 

Weiter habe ich Ihnen einen schriftlichen Anhörbogen angehängt. Meine Kollegen haben festgestellt, dass Sie eine Personenkontrolle ohne Einverständnis der Kollegen gefilmt und anschließend den Film für jedermann zugänglich veröffentlicht haben. Während der Kontrolle sind Sie von meinen Kollegen auf die Strafbarkeit der Veröffentlichung hingewiesen worden.  

Das hat nichts mit Pressefreiheit oder sonstigem zu Tun. Diese stellt vielmehr einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz und eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) dar.

Die Strafanzeige wird unter dem Az. ST/0754014/2021 von mir bearbeitet.

Ich fordere Sie hiermit auf, das Video aus Ihrer Seite zu entfernen.

Falls Sie noch Fragen dazu haben, können Sie sich gerne bei mir melden.

Freundliche Grüße und ein schönes Wochenende


Die Antwortemail:

§ 23 KunstUhg

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Gilt: Es war ein Ereignis der Zeitgeschichte, wie ich von der Polizei Stuttgart wie eine Hexe durch die Strassen gejagt werde und dabei öffentlich verhöhnt wurde. Es wurde der Polizei direkt gesagt: „Sagen Sie es hier vor allen Leuten“ Damit ist kein geheim gesprochenes Wort mehr vorhanden. Außerdem wurde der Veröffentlichung des Filmes von der Polizei zu gestimmt, falls ihre Gesichter verpixelt werden und dies wurde durch die entsprechenden, im übrigen der Verfassung widersprechenden Zensurbalken, gemacht. Das Kunst UHG darf nicht zur  Vertuschung von polizeilichen Verbrechen, wie Amtsmissbrauch und Personenjagd ohne Grund, benutzt werden. Ich zeige die beiden Beamten im Gegenzug deswegen an. 
Ich weise Sie weiterhin darauf hin, dass ich in ihrem Polizeirevier als persönlich gehasste Person gelte und zwar wegen meiner Meinung und  „verrückt“genannt werde als Opfer von Mobbing, Beleidigung, Verleumdung und Amtsmissbrauch. Auch von falschen Anzeigen, wie der oben genannten Az. ST/0754014/2021, die die Presse unterdrücken sollen, mithilfe von Nötigung durch falsche Anzeigenerstattung. Wenn Sie nur einmal das Video ansehen, finden Sie die entsprechenden Beweise. 
Weiterhin übersehen Sie das brutale Stalking der Nachbarn im Staibenäcker 24 gegenüber meiner Person. 

Mit freundlichen Grüßen J. A.