Zensurprozess im Amtsgericht Stuttgart
Die Polizei Stuttgart läßt drei Videos und ein Twittervideo von artemisnews.de mithilfe des KunstUhg zensieren und mit Strafbefehl verfolgen. Dabei interessiert es sie auch nicht, dass die Autorin sich auf die Presse und Kunstfreiheit beruft und dass die Videos im Interesse der Öffentlichkeit stehen.
Weiterhin stellt das Gericht fest, dass die abgebildeten Personen ihr Einverständnis zum Videodreh nicht gegeben hätten. Dies ist unwahr. Auf den Videos selbst sind die Sätze dokumentiert, mit denen ein Einverständnis abgegeben wurde.
DAS EINVERSTÄNDNIS:
Civale Zitat aus dem Video: „Heute Abend hasch wieder Videomaterial, dass Du was zu tun hast, um auf Deine Seite zu posten, isch doch gut nicht wahr? Ich verschaff dir Arbeit, doch super!
„Ja nimm ruhig auf“
Die Polizeibeamten Schuder und Schneider wurde gefragt, ob sie mit Veröffentlichung unter „Verpixelung“ einverstanden seien und da ihre Gesichter sowieso hinter einer Maske unkenntlich seien: „Damit haben wir kein Problem“
Die sogenannten Opfer von Bildmissbrauch haben die Videobloggerin so absichtlich getäuscht und sie hinterher dafür angezeigt, dass die Videos im Internet sind, um Geld zu erschleichen.
Das Video zeigt, dass der Mann mich mit Polizeieinsätzen terrorisiert und von der Polizei jagen läßt. Dieser Mann stallt mich seit Jahren mit Polizeieinsätzen. Ziel: Eine Einweisung in die Psychiatrie. Dies wurde mit der Polizei Stuttgart 5 und eineigen Nachbarn so vereinbart. So gilt jede meiner Handlungen als Beweis für Wahnsinn oder ist strafbar, während Ihm Amnestie im Falle von Einbruch und einem angezündetem Autodach gewährt wurde. Die Polizei verfolgt nachdrücklich, dass ich eingewiesen werden kann, da ich in meinem Kunstatelier das Plakat mit der Aufschrift „Kein Merkelfaschismus“ nicht abnehme und erpresst mich damit. Wichtig ist nur, dass ich mit regen deinem Vorwand gefangen genommen werden kann. Die Nachbarschaft versucht nebenbei mich aus der Wohnung zu klagen, mit Begründungen, wie, meine Website sei illegal, weil sie eine andere Meinung vertreten würden. Dies fabuliert, bzw, argumentiert Anwalt Kleiner gegenüber meinem Provider.
Diese Videos werden von der Justiz Stuttgart mithilfe des Kunstuhg zensiert. Verhandlung: 19.1.2022 13.30 Uhr. Sitzungssaal 3 EG, Hauffstrasse 5 , Amtsgericht Stuttgart, PF 106008, 70049 Stuttgart
Die Verfassung gilt in den Augen der PolizeiStuttgart 5 als Straftatbestand, im Falle, dass ich Rechte haben sollte. Es werden Anzeigen wegen meiner Meinung, meiner Plakate und Flugblätter entgegen genommen, auch wenn sie nicht strafbare Inhalte haben. Es handelt sich um verfolgte Presse, verfolgten Feminismus und eine Hetzte auf eine Singelfrau. Ich solle zum Mann genötigt werden, indem man mich in der Psychiatrie gegen die sexuelle Zurückweisung meiner Nachbarn „behandelt“
Eine zensierte Version der Videos: